Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Alle Reisevorbereitungen schon getroffen? Zum Krankenversicherungsschutz im Ausland

Online seit 23. Juni 2016, Lesedauer: 2 Min.

Ist man in einem EU-Mitgliedstaat krankenversichert und reist in einen anderen EU-Mitgliedstaat, einen EWR-Staat (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien, so reicht das Mitfรผhren der E-Card vรถllig aus. Denn auf ihrer Rรผckseite befindet sich die Europรคische Krankenversicherungskarte (EKVK), die im Krankheitsfall auch in diesen Lรคndern unmittelbar bei den niedergelassen ร„rztInnen oder direkt im Spital vorzuweisen ist, um Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu kรถnnen. Bei Reisen in andere Staaten sollen bestimmte VorbereitungsmaรŸnahmen getroffen werden, um im Krankheitsfall kein blaues Wunder zu erleben.

Im Krankheitsfall Akzeptanz der EKVK abfragen

Auch bei einer Reise in ein Land, das die EKVK normalerweise akzeptieren mรผsste, kann es sein, dass diese dennoch von einer Gesundheitseinrichtung vor Ort nicht angenommen wird. In diesem Fall muss die Krankenbehandlung vorerst in bar bezahlt werden. Die Gebietskrankenkasse (GKK) refundiert von diesen Betrรคgen spรคter max. 80 % der in ร–sterreich geltenden Tarife. Es empfiehlt sich im Krankheitsfall daher nachzufragen, ob die jeweilige Einrichtung die EKVK auch billigt. Heimtransportkosten werden von der GKK jedoch nicht รผbernommen. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Dieser Versicherungsschutz sichert in der Regel auch die Abdeckung der Differenzkosten zwischen dem gezahlten Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag der Kasse.

Auslandsbetreuungsschein bei Reise in Vertragsstaaten anfordern

Fรผr Reisen nach Montenegro und in die Tรผrkei (den sogenannten Vertragsstaaten), bestehen bilaterale Abkommen. Hier benรถtigt man einen Auslandsbetreuungsschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer DienstgeberIn (gilt fรผr DienstnehmerInnen) bzw. bei Ihrem Krankenversicherungstrรคger (gilt fรผr PensionistInnen, Arbeitslose, BeamtInnen, Gewerbetreibende, Bauern/Bรคuerinnen).

Reise in andere Staaten: Kostenersatz kann nachtrรคglich beantragt werden

Fรผr Reisen in alle weiteren Staaten mรผssen die Kosten der รคrztlichen Behandlung bzw. eines Spitalsaufenthaltes jedenfalls vor Ort selbst entrichtet werden. Nach der Rรผckkehr kann ein Kostenersatz nach den Regelungen der Satzung des jeweiligen Krankenversicherungstrรคgers beantragt werden. Wichtig ist hierbei die Vorlage einer detaillierten Rechnung. Bei einem Spitalsaufenthalt wird von den รถsterreichischen Krankenkassen derzeit ein Pauschalbetrag pro Tag in der Hรถhe von rund EUR 215,โ€“ Euro (Stand: 2016) rรผckerstattet. Diese Sรคtze werden jรคhrlich angepasst.

Unser Fazit:
Je nachdem wohin die Reise letztendlich geht, gilt es vor Reiseantritt unterschiedliche Bedingungen fรผr die Aufrechterhaltung des Krankenversicherungsschutzes zu beachten. Der Abschluss einer zusรคtzlichen privaten Versicherung sollte jedoch ebenfalls in Betracht gezogen werden, um bestehende Risiken abzusichern.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
345 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
27 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS