Weihnachtsfeiern und die Mitarbeitergeschenke sind fester Bestandteil der weihnachtlichen Unternehmenskultur in Österreich. Aus steuerlicher Sicht gilt es dabei bestimmte Grenzwerte zu beachten, um unangenehme Nachwehen bei einer späteren Betriebsprüfung zu vermeiden.
Generell gelten Geschenke an Mitarbeiter:innen und die kostenlose Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Werden Geschenke (z. B. Warengutscheine, Geschenkmünzen, Vignetten) im Rahmen von Betriebsveranstaltungen übergeben, sind sie jedoch bis zu einem jährlichen Wert von EUR 186,- pro Mitarbeiter:in abgabenfrei. Das Geschenk darf dabei jedoch keine individuelle Belohnung einzelner Mitarbeiter:innen darstellen, sondern es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter:innen aus einem bestimmten Anlass (z. B. Weihnachten, Firmenjubiläum, Betriebsausflug, etc.) handeln.
Als Betriebsveranstaltung gilt - selbst ohne eigentliche Feier - auch schon die bloße Verteilung und Übergabe von Weihnachtsgeschenken. Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist dabei bis zu einem jährlichen Wert von EUR 365,- abgabenbefreit. Ausschlaggebendes Kriterium ist auch hier der kollektive Ansatz, d. h. die Teilnahme an einer Feier muss auch allen Mitarbeiter:innen (oder einer gesamten Abteilung) offenstehen.
Die Kosten für Geschenke an Mitarbeiter:innen und die Kosten für Feiern mit Mitarbeiter:innen stellen beim Unternehmen unabhängig von obigen Grenzwerten stets eine steuermindernde Betriebsausgabe dar. Im Bereich der Umsatzsteuer ist jedoch eine Freigrenze von lediglich EUR 40,- zu beachten. Dies führt dazu, dass Geschenke, die über diesem Grenzwert liegen dann umsatzsteuerpflichtig sind, wenn das Unternehmen zuvor einen Vorsteuerabzug für das Geschenk geltend machen konnte. Mangels Vorsteuerabzug braucht diese Regel bei Gutscheinen nicht beachtet werden.
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