Werden Dienstnehmer:innen einer in Österreich ansässigen Gesellschaft ins Ausland entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich von der Steuerpflicht freizustellen, an denen der ausländische Staat das Besteuerungsrecht erlangt. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die als Sonderzahlungen der im Ausland erbrachten Arbeitsleistung zuzurechnen und die daher auch für die steuerliche Erfassung im Ausland offengelegt worden sind (EAS 3346 des BMF).
Das mit Liechtenstein Anfang 2013 geschlossene Steuerabkommen wird nach Angaben des österreichischen Finanzministeriums deutlich weniger Geld in die österreichische Staatskasse fließen lassen als erhofft. Im Budget vom April waren dafür noch Einnahmen von EUR 500 Mio. veranschlagt worden, nun hat das BMF diese Zahl aber in seiner an die EU-Kommission gemeldeten Budgetplanung auf EUR 300 Mio. reduziert.
Das neue DBA-Montenegro wurde am 16.6.2014 unterzeichnet und wird voraussichtlich 2015 in Kraft treten. Das Abkommen orientiert sich am OECD-Musterabkommen und demnach beträgt die Betriebsstättenfrist zwölf Monate. Bei Schachteldividenden (ab einer Kapitalbeteiligung von mindestens 5 %) ist das Besteuerungsrecht des Quellenstaates auf 5 % und bei allen anderen Dividenden auf 10 % beschränkt. Auf urheberrechtliche Lizenzgebühren darf eine 5 %ige und auf gewerbliche Gebühren (z. B. Patente, Marken, Muster) eine 10 %ige Quellensteuer einbehalten werden. Montenegro entlastet einheitlich unter Anwendung der Anrechnungsmethode. Auf österreichischer Seite wird ebenfalls die Anrechnungsmethode angewendet, mit Ausnahme von Einkünften aus nachhaltiger aktiver Geschäftstätigkeit (Art. 7) und unselbstständiger Arbeit (Art. 14), bei denen die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt zur Anwendung gelangt.
Österreich hat bereits im April ein Abkommen mit den USA zur Offenlegung von US-Konten durch österreichische Banken unterzeichnet, dass eine stufenweise Meldepflicht seit 1.7.2014 vorsieht. Obgleich sich Österreich derzeit im Rahmen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch verschließt, wurde angekündigt, dass der von der OECD vorgesehene Common-Reporting-Standard bis voraussichtlich 2017 umgesetzt werden soll. Das Bankgeheimnis für ausländische KundInnen österreichischer Banken scheint damit langfristig wohl auch in Österreich passé.
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