Werden auslรคndische Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen in รsterreich beauftragt, ist der/die inlรคndische Auftraggeber:in verpflichtet, Auftraggeber-Haftungsbeitrรคge an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ) abzufรผhren.
Bis dato bestand hรคufig das Problem, dass die einbehaltenen Auftraggeber- Haftungsbeitrรคge vom DLZ jedoch nicht angenommen wurden. Begrรผndet wurde dies stets mit der fehlenden inlรคndischen Dienstgebernummer des auslรคndischen Werknehmers. Fรผr den/ die inlรคndische/n Auftragnehmer:in bestand damit das Risiko der jederzeitigen potentiellen Haftbarkeit. Durch die รnderungen im 2. Sozialversicherungs- รnderungsgesetz 2013 kรถnnen ab 1. Jรคnner 2015 Haftungsbeitrรคge auch fรผr auslรคndische Werknehmer:innen ohne inlรคndische Dienstgebernummer haftungsbefreiend an das DLZ der Wiener GKK abgefรผhrt werden.
Im Falle der รberlassung auslรคndischer Arbeitskrรคfte nach รsterreich, ist der/die inlรคndische Beschรคftige verpflichtet, die Abzugsteuer nach ยง 99 EStG im Ausmaร von 20 % des Gestellungsentgeltes einzubehalten.
Um diesen Einbehalt zu vermeiden, besteht die Mรถglichkeit, im Vorfeld der รberlassung beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einen generellen Befreiungsbescheid zu beantragen. Abgeรคndert zur ursprรผnglichen Vorgehensweise werden ab 1. Dezember 2014 Befreiungsbescheide fรผr das Kalenderjahr 2015 nur mehr als Individualbescheide je Beschรคftigungsverhรคltnis ausgestellt. Dies bedeutet, dass der/die auslรคndische รberlasser:in, bezogen auf das konkrete รberlassungsverhรคltnis, zu einer namhaft zu machenden beschรคftigen Person einen individuellen Befreiungsbescheid fรผr 2015 beantragen muss.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen รsterreich und Taiwan ist ab 1. Jรคnner 2015 anwendbar und entspricht im Wesentlichen dem OECD-Standard. Fรผr Bauausfรผhrungen und Montagen sowie damit zusammenhรคngende รberwachungstรคtigkeiten gilt eine Betriebsstรคttenfrist von 6 Monaten. Fรผr Dienstleistungen gilt ebenfalls eine Betriebsstรคttenfrist von 6 Monaten.
Bei der Besteuerung der Arbeitnehmer:innenbezรผge besteht Steuerpflicht in Taiwan, wenn
Im Falle einer eintretenden Steuerpflicht in Taiwan wendet รsterreich die Befreiungsmethode an.
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