Am 21.08.2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland unterzeichnet. Dadurch wurden einige Klauseln auf die neuen OECD Standards angepasst. Die Änderungen sollen insbesondere missbräuchliche Gestaltungen und Steuerumgehungen mittels DBA entgegenwirken. Im Rahmen des Änderungsprotokolls wurde auch die Grenzgängerregelung angepasst und auf den öffentlichen Dienst ausgeweitet. Somit wird Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität (insbesondere i. Z. m. Homeofficetätigkeiten) eingeräumt.
Das Änderungsprotokoll bedarf noch des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland und Österreich sowie des Austauschs der Ratifikationsurkunden. Anwendbar wird das Änderungsprotokoll mit 1. Jänner des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt. Die angepasste Grenzgängerregelung tritt unabhängig von weiteren Punkten des Änderungsprotokolls mit 01.01.2024 in Kraft.
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