Mit 11. November 2017 ist die Mietvertragsgebühr für Wohnräumlichkeiten (Wohnung, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, etc.) nun zur Gänze abgeschafft worden. Diese Gesetzesänderung wurde zwar bereits am 12. Oktober 2017 - bei der letzten Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl - beschlossen, sie wurde jedoch erst am 10. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit wirksam. Seit 11. November 2017 können Mietverträge für Wohnraum nun gebührenfrei abgeschlossen werden.
Bis einschließlich 10. November 2017 hatte ein/e Vermieter:in einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von 1 % an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Diese Mietvertragsgebühr wurde üblicherweise auf den/die Mieter:in überwälzt. Wenn also beispielsweise für eine 60 m² große Mietwohnung eine monatliche Miete von EUR 600,- vereinbart wurde, so entstand bei einer dreijährigen Mietdauer eine Mietvertragsgebühr in Höhe von EUR 216,- (Rechenergebnis: 600 x 36 Monate x 1 % Gebühr).
Ursprünglich eingeführt wurde die Vergebührung bereits unter der Regentschaft von Maria Theresia, da früher zahlreiche Mieter:innen des Lesens nicht oder nur sehr eingeschränkt mächtig waren und daher die Anwesenheit eines Beamten zum Abschluss eines Mietvertrages erforderlich wurde. Dieser Umstand rechtfertigte die Gebühr zum damaligen Zeitpunkt. Aus heutiger Sicht erschien die Gebühr jedoch nicht nur als nicht mehr zeitgemäß, sondern auch als zu teuer und aufwändig in der Abwicklung.
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