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โ€œAbschaffungโ€ der kalten Progression: Umsetzung einer jahrelangen Forderung fรผhrt zu Steuerersparnis

Online seit 3. April 2023, Lesedauer: 3 Min.

Durch den Effekt der โ€žkalten Progressionโ€œ kommt es laufend zu schleichenden Steuererhรถhungen. Kรผnftig werden zwei Drittel dieser Erhรถhung automatisch an die Steuerzahler:innen durch Anpassung der Steuertarifstufen an die Inflation zurรผckgegeben.

Was ist die kalte Progression?

Das Phรคnomen der โ€œkaltenโ€ (weil dafรผr kein aktives Handeln nรถtig ist) Progression (lat. progressio = Entwicklung) ergibt sich zwangslรคufig, wenn der progressiv ausgestaltete, also (abhรคngig vom Einkommen) ansteigende, Lohn- und Einkommensteuertarif nicht an die Inflation angepasst wird. Denn jegliche Bezugserhรถhungen fรผhren fรผr Arbeitnehmer:innen stets zu einer hรถheren Steuerlast, wenn die Steuertarifstufen und Steuerabsetzbetrรคge nicht auch automatisch an die jรคhrliche Inflation angeglichen werden. Wird der hรถhere Bezug, wie es bspw. derzeit hรคufig der Fall ist, komplett von der hohen Inflation โ€žaufgefressenโ€œ, kann man sich unterm Strich weniger leisten und hat zu allem รœbel sogar noch eine hรถhere Steuerlast zu tragen.

Dieseย schleichende Steuererhรถhung wurde nun mit 1. Jรคnner 2023 abgeschafftย und wirkt sich bereits im Jahr 2023 auf das Nettoeinkommen aus. Bei allen Arbeitnehmer:innen wurde die Lohnverrechnung bereits im Jรคnner 2023 an die neuen Tarifstufen angepasst. Im unternehmerischen Bereich richtet sich die Einkommensteuer nach den erwirtschafteten Gewinnen. Je nach wirtschaftlicher Situation und Entwicklung, kann die Einkommensteuervorauszahlung hier unterjรคhrig angepasst werden.

Gleichzeitige Entlastung durch Senkung der Steuertarife

Parallel zur Anpassung der Steuertarifstufen wurden auch einige Absetzbetrรคge angehoben und die bestehenden Steuertarife leicht gesenkt. Die Werte fรผr 2023 wurden gesetzlich verankert. Ab 2024 erfolgt dann eine automatische Anpassung der Tarifstufen im AusmaรŸ von zwei Drittel der Inflation (โ€œZwei-Drittel-Regelungโ€). รœber die konkrete Verwendung des restlichen Drittels soll durch einen jรคhrlichen Gesetzesbeschluss entschieden werden.

Einige Berechnungen zur jรคhrlichen Steuerersparnis:

  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 2.500,- betrรคgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 697,-.
  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 3.000,- betrรคgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 840,-.
  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 3.500,- betrรคgt die Steuerentlastung im Jahr 2023 rd. EUR 1.074,-.

Das BMF bietet auf seiner Homepage die Mรถglichkeit, die individuelle Steuerentlastung mittels Brutto-Netto-Rechner zu ermitteln. Eine Verlinkung dazu finden Sie auch auf unsere Website unterย www.grs.at/services/onlinerechner.

Unser Fazit:
Die MaรŸnahmen zur Abschaffung der kalten Progression sind insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit hohen Inflation zu begrรผรŸen. Tatsรคchlich wird aber durch die Anhebung der Steuertarifstufen nur ein Teil der Belastung ausgeglichen. Teile der inflationsbedingten Bezugserhรถhungen gehen auch weiterhin an den Fiskus.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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