Durch den Effekt der โkalten Progressionโ kommt es laufend zu schleichenden Steuererhรถhungen. Kรผnftig werden zwei Drittel dieser Erhรถhung automatisch an die Steuerzahler:innen durch Anpassung der Steuertarifstufen an die Inflation zurรผckgegeben.
Das Phรคnomen der โkaltenโ (weil dafรผr kein aktives Handeln nรถtig ist) Progression (lat. progressio = Entwicklung) ergibt sich zwangslรคufig, wenn der progressiv ausgestaltete, also (abhรคngig vom Einkommen) ansteigende, Lohn- und Einkommensteuertarif nicht an die Inflation angepasst wird. Denn jegliche Bezugserhรถhungen fรผhren fรผr Arbeitnehmer:innen stets zu einer hรถheren Steuerlast, wenn die Steuertarifstufen und Steuerabsetzbetrรคge nicht auch automatisch an die jรคhrliche Inflation angeglichen werden. Wird der hรถhere Bezug, wie es bspw. derzeit hรคufig der Fall ist, komplett von der hohen Inflation โaufgefressenโ, kann man sich unterm Strich weniger leisten und hat zu allem รbel sogar noch eine hรถhere Steuerlast zu tragen.
Dieseย schleichende Steuererhรถhung wurde nun mit 1. Jรคnner 2023 abgeschafftย und wirkt sich bereits im Jahr 2023 auf das Nettoeinkommen aus. Bei allen Arbeitnehmer:innen wurde die Lohnverrechnung bereits im Jรคnner 2023 an die neuen Tarifstufen angepasst. Im unternehmerischen Bereich richtet sich die Einkommensteuer nach den erwirtschafteten Gewinnen. Je nach wirtschaftlicher Situation und Entwicklung, kann die Einkommensteuervorauszahlung hier unterjรคhrig angepasst werden.
Parallel zur Anpassung der Steuertarifstufen wurden auch einige Absetzbetrรคge angehoben und die bestehenden Steuertarife leicht gesenkt. Die Werte fรผr 2023 wurden gesetzlich verankert. Ab 2024 erfolgt dann eine automatische Anpassung der Tarifstufen im Ausmaร von zwei Drittel der Inflation (โZwei-Drittel-Regelungโ). รber die konkrete Verwendung des restlichen Drittels soll durch einen jรคhrlichen Gesetzesbeschluss entschieden werden.
Einige Berechnungen zur jรคhrlichen Steuerersparnis:
Das BMF bietet auf seiner Homepage die Mรถglichkeit, die individuelle Steuerentlastung mittels Brutto-Netto-Rechner zu ermitteln. Eine Verlinkung dazu finden Sie auch auf unsere Website unterย www.grs.at/services/onlinerechner.
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