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Abfederung steigender Energiekosten bei Unternehmen: Einblicke in die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses ab November 2022

Online seit 25. Oktober 2022, Lesedauer: 3 Min.

Ende September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Dieser soll die aktuell hohen Preise bei Strom, Gas und Treibstoffen (nicht förderbar ist hingegen Öl) für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. Für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen soll ein eigenes Förderprogramm aufgelegt werden. Zu beachten ist, dass die Förderrichtlinie bis dato leider noch nicht publiziert ist. Bekannt ist jedoch, dass der Energiekostenzuschuss über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt werden wird. Wir gehen davon aus, dass eine Registrierung bzw. Antragstellung ab November 2022 möglich sein wird.

Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?

Der Energiekostenzuschuss kann von energieintensiven Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich beantragt werden. Als solche gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. Als Produktionswert gilt der Umsatz plus/minus der Bestandsveränderung bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen abzüglich Wareneinkäufe, die zum Wiederverkauf bestimmt sind. Die Energieintensität ist grundsätzlich auf Basis des Jahresabschlusses 2021 zu ermitteln. Alternativ kann der Förderzeitraum von Februar bis September 2022 herangezogen werden.

Achtung: Zur Vereinfachung fällt obiges Kriterium bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 700.000,- weg.

Vorausgesetzt wird zusätzlich, dass das antragstellende Unternehmen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung (keine Beleuchtung nach 22.00 Uhr) und Heizung im Außenbereich umsetzt.

Welche Energieträger werden ab wann gefördert?

Förderbare Energieträger sind Strom, Gas und Treibstoffe (Benzin und Diesel), wobei ab Förderstufe 2 (siehe unten) nur Strom und Gas förderbar sind. Förderfähig sind ausschließlich die acht Monate von Februar bis September 2022. Ob es für spätere Zeiträume einen weiteren Energiekostenzuschuss geben wird, ist derzeit noch offen. Gefördert wird dabei die Preisdifferenz (nicht Mengendifferenz) zwischen 2021 und 2022 im Ausmaß von 30 %. Als Förderuntergrenze muss zudem ein Betrag von EUR 2.000,- erreicht werden.

Mit welcher Förderhöhe ist zu rechnen?

In der Förderstufe 1 (Basisstufe) erfolgt ein Energiekostenzuschuss für Strom, Gas und Treibstoffe bis maximal EUR 400.000,-. Diese Förderstufe wird für die meisten KMU zur Anwendung gelangen. Die Förderung beträgt maximal 30 % der Preissteigerungen.

In den Förderstufen 2 bis 4 kann ein Energiekostenzuschuss nur noch für Strom und Gas beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt in diesen Stufen zwischen EUR 400.001,- und EUR 50 Mio. Grundvoraussetzung für einen Energiekostenzschuss ist in diesen Förderstufen, dass sich die Preise für Strom und Gas zumindest verdoppelt haben. Gefördert wird mit maximal 30 %, jedoch nur noch bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs.

Unser Tipp:
Für Unternehmen, die die Förderuntergrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen, wurde ein vereinfachtes Pauschalmodell in Aussicht gestellt. Hierbei soll die Hälfte der Energiekosten des Jahres 2022 (Optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021) mit 30 % gefördert werden. Die Zuschusshöhe soll mindestens EUR 300,- (entspricht EUR 2.000,- Energiekosten) und höchstens EUR 1.800,- (bei 12.000,- EUR Energiekosten) betragen.
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