Zu Jahresbeginn 2021 hat die Bundesregierung - nach Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz - mit dem Ausfallsbonus eine weitere neue Liquiditรคtshilfe fรผr Unternehmen angekรผndigt (siehe auch: BMF-Pressemeldung vom 17. Jรคnner 2021). Der Ausfallsbonus kann erstmals ab dem 16.02.2021 รผber FinanzOnline beantragt werden. Details zu Anspruchsberechtigung, Fรถrderhรถhe und Antragsabwicklung liegen aktuell noch nicht vor und sind erst kurz vor dem 16.02.2021 zu erwarten. Wir geben Ihnen jedoch mittels der Eckpunkte zum neuen Ausfallsbonus einen ersten รberblick รผber die bisher bekannten Informationen.
Jedes Unternehmen, mit mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Jahr 2019, kann die neue Liquiditรคtshilfe monatlich im Nachhinein รผber FinanzOnline beantragen. Die Ersatzrate betrรคgt dabei 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hรคlfte aus einem Umsatzersatz und zur Hรคlfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Der Ausfallbonus ist mit EUR 60.000,- pro Monat gedeckelt.
Der Ausfallbonus soll jeweils ab dem 16. des Folgemonats รผber FinanzOnline beantragt werden kรถnnen. Erstmals soll dies ab dem 16. Februar 2021 fรผr Jรคnner 2021 mรถglich sein. Die Antragstellung sollte laut dem BMF dabei von den UnternehmerInnen selbst mit nur wenigen Klicks vorgenommen werden kรถnnen. Eine Bestรคtigung der Angaben durch einen Steuerberater soll erst im Nachhinein, voraussichtlich bei Endabrechnung des Fixkostenzuschusses, erforderlich werden. Ein รผbersichtliches Informationsblatt zum Ausfallsbonus inkl. Unternehemensbeispielen fรผr die Berechnung wurde von der WKO verรถffentlicht.
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