Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Corona-Update zur Entrichtung von Abgaben: UnterstรผtzungsmaรŸnahmen stehen kurz vor der Beschlussfassung

Online seit 9. Dezember 2021, Lesedauer: 3 Min.

Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns wird es fรผr den Zeitraum ab 22. November 2021 wieder zu einer Reihe von Erleichterungen bei der Entrichtung der gesetzlichen Abgaben kommen, die betroffene UnternehmerInnen in Anspruch nehmen kรถnnen. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits den Finanzausschuss des Nationalrates passiert und wird am 15. Dezember 2021 vom Nationalrat beschlossen werden. Nachfolgend werden die vier UnterstรผtzungsmaรŸnahmen bei der Entrichtung von Abgaben kurz erlรคutert.

Vereinfachte Stundung bis 31. Dezember 2021 beantragbar

Fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 kรถnnen Steuerstundungen bis Jahresende einfach und ohne nรคhere Prรผfung beantragt werden. Erfolgt die Antragstellung fristgerecht bis 31. Dezember 2021, so ist der Antrag auf jeden Fall bis zum 31. Jรคnner 2022 durch das BMF zu bewilligen. Die Antragstellung kann dabei wie bisher รผber FinanzOnline, aber auch durch Verwendung des Formulars SR 3-CoV, erfolgen.

Keine Stundungszinsen bis 31. Jรคnner 2022

Wie bereits im Zeitraum vom 15. Mรคrz 2020 bis 30. Juni 2021, so werden auch fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Jรคnner 2022 keine Stundungszinsen vorgeschrieben. Fรผr Stundungen vom 1. Juli bis 21. November 2021 bzw. ab 1. Februar 2022 gilt hingegen ein Stundungszinssatz von zwei Prozent รผber dem jeweils geltenden jรคhrlichen Basiszinssatz.

Erneute Anpassung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells mรถglich

In der Phase 1 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells war es bislang mรถglich, einmal eine Neuverteilung der Raten zu beantragen. Diese Regelung soll nun abgeรคndert werden, sodass kรผnftig zweimal eine Neuverteilung beantragt werden kann. Ein solcher Antrag auf Neuverteilung setzt jedoch voraus, dass die Ratenbewilligung noch aufrecht ist und daher kein Terminverlust eingetreten sein darf.

Befristete Mรถglichkeit der Auszahlung von Gutschriften trotz Abgabenschulden

Selbst bei fรคlligen Abgabeschulden kรถnnen Gutschriften auf dem Finanzamtskonto fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 ausbezahlt werden. Antrรคge dafรผr kรถnnen bereits seit 2. Dezember 2021, jedoch spรคtestens bis 31. Dezember 2021, รผber FinanzOnline gestellt werden. Zu einer tatsรคchlichen Auszahlung wird es hingegen erst nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen ร„nderungen bei der Entrichtung von Abgaben kommen.

Unser Fazit:
Der gewรคhlten UnterstรผtzungsmaรŸnahmen bei der Entrichtung von Abgaben sollen wiederum einen Beitrag zur Verbesserung der Liquiditรคtssituation krisengebeutelter Unternehmen leisten. Sollten diese MaรŸnahmen fรผr Sie in Betracht kommen, stehen wir Ihnen gerne bei der Beantragung unterstรผtzend zur Seite.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
675 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
36 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS