Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns wird es fรผr den Zeitraum ab 22. November 2021 wieder zu einer Reihe von Erleichterungen bei der Entrichtung der gesetzlichen Abgaben kommen, die betroffene UnternehmerInnen in Anspruch nehmen kรถnnen. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits den Finanzausschuss des Nationalrates passiert und wird am 15. Dezember 2021 vom Nationalrat beschlossen werden. Nachfolgend werden die vier Unterstรผtzungsmaรnahmen bei der Entrichtung von Abgaben kurz erlรคutert.
Fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 kรถnnen Steuerstundungen bis Jahresende einfach und ohne nรคhere Prรผfung beantragt werden. Erfolgt die Antragstellung fristgerecht bis 31. Dezember 2021, so ist der Antrag auf jeden Fall bis zum 31. Jรคnner 2022 durch das BMF zu bewilligen. Die Antragstellung kann dabei wie bisher รผber FinanzOnline, aber auch durch Verwendung des Formulars SR 3-CoV, erfolgen.
Wie bereits im Zeitraum vom 15. Mรคrz 2020 bis 30. Juni 2021, so werden auch fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Jรคnner 2022 keine Stundungszinsen vorgeschrieben. Fรผr Stundungen vom 1. Juli bis 21. November 2021 bzw. ab 1. Februar 2022 gilt hingegen ein Stundungszinssatz von zwei Prozent รผber dem jeweils geltenden jรคhrlichen Basiszinssatz.
In der Phase 1 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells war es bislang mรถglich, einmal eine Neuverteilung der Raten zu beantragen. Diese Regelung soll nun abgeรคndert werden, sodass kรผnftig zweimal eine Neuverteilung beantragt werden kann. Ein solcher Antrag auf Neuverteilung setzt jedoch voraus, dass die Ratenbewilligung noch aufrecht ist und daher kein Terminverlust eingetreten sein darf.
Selbst bei fรคlligen Abgabeschulden kรถnnen Gutschriften auf dem Finanzamtskonto fรผr den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 ausbezahlt werden. Antrรคge dafรผr kรถnnen bereits seit 2. Dezember 2021, jedoch spรคtestens bis 31. Dezember 2021, รผber FinanzOnline gestellt werden. Zu einer tatsรคchlichen Auszahlung wird es hingegen erst nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen รnderungen bei der Entrichtung von Abgaben kommen.
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