Am 8. November 2023 wurde die Fรถrderungsrichtlinie zum Energiekostenzuschuss II (EKZ II) im Entwurf verรถffentlicht. Die Genehmigung durch die Europรคische Union ist allerdings weiterhin noch ausstรคndig. Mit 9. November 2023 wurden auch schon die ersten Antragsfenster durch die aws zugewiesen. Falls Sie uns den Ihnen zugewiesenen Antragszeitraum noch nicht weitergeleitet haben, bitten wir darum. Da beim EKZ II dasย first-come-first-serve-Prinzipย gilt, sollten Sie mit den nรคchsten Schritten nicht zรถgern.
Folgende Unterlagen brauchen Sie fรผr die Berechnung bzw. fรผr die Bestรคtigung durch Ihren Steuerberater:
- Berechnungshilfe: Diese hilft Ihnen die Fรถrderhรถhe zu berechnen und kann direkt in den Antrag importiert werden. Die Berechnungshilfe wird von der aws zur Verfรผgung gestellt und ist unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/ zu finden. Dazu gibt es auch umfangreiche FAQs. Wenn Sie Unterstรผtzung brauchen, bitten wir Sie um Rรผckmeldung.
- Unterlagen zur Nachvollziehung der Daten: Um die Berechnungshilfe ausfรผllen zu kรถnnen, brauchen Sie die Strom-/Gas-/Wรคrme-/Kรคlte-Rechnungen (Jahres- oder Monatsabrechnungen) fรผr das komplette Jahr 2021 und fรผr die Monate Jรคnner bis Juni 2023. Auf diesen sind der Arbeitspreis/kWh und die Verbrauchsmenge ersichtlich. Treibstoffrechnungen sind fรผr den Zeitraum Jรคnner bis Juni 2023 einzeln zu erfassen, ausschlieรlich hier mรผssen keine Vergleichswerte fรผr 2021 angegeben werden. Fรผr den zwingend erforderlichen Feststellungsbericht werden wir unsere Prรผfung auf Stichproben bei den Belegen beschrรคnken. Diese werden wir gesondert anfordern. Fรผr die Energiearten Heizรถl, Holzpellets und Hackschnitzel bitten wir jedenfalls um Kontaktaufnahme.
- Falls Sie die Buchhaltung selbst fรผhren, ersuchen wir um รbermittlung einer Saldenliste fรผr die Jahre 2021, 2022 und fรผr den Zeitraum Jรคnner bis Juni 2023.
- Antragsformular, welches aus dem Fรถrdermanager nach dem Ausfรผllen generiert wird. Dieses ist von dem/der Unternehmer:in/Geschรคftsfรผhrer:in zu unterzeichnen.
- Nur bei einer Fรถrderhรถhe ab EUR 250.000,- ist in der Berechnungsstufe 1 (Basisstufe) ein Betriebsverlust oder eine EBIDTA-Absenkung Bei den Berechnungsstufen 2 bis 5 ist ein solcher Nachweis immer erforderlich. Eine entsprechende Berechnung ist gegebenenfalls zu รผbermitteln.
- Nur bei Beantragung einer Fรถrderung in der Stufe 3 oder 4, muss dieย Energieintensitรคtย nachgewiesen werden.
Verpflichtungen, die das Unternehmen mit der Inanspruchnahme der Fรถrderung des Energiekostenzuschusses II รผbernimmt:
- Verpflichtung zu Energiesparmaรnahmen (z. B. Unterlassung der Beleuchtung in Unternehmen zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens, Unterlassung von Heizung im Auรenbereich, Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Eingangsbereichen)
- Verpflichtung zum steuerlichen Wohlverhalten
- Verbot bzw. Deckelung von Boni an Vorstรคnde oder Geschรคftsfรผhrer:innen (ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verรถffentlichung der Richtlinie): Bereits davor ausbezahlte oder gewรคhrte Boni fรผr das laufende Jahr sind nicht davon betroffen.
- Einschrรคnkung von Gewinnausschรผttungen: Fรผr den Zeitraum von 7 Monate ab dem Zeitpunkt der Verรถffentlichung der Richtlinie sind Ausschรผttungen an Eigentรผmer:innen und Entnahmen von Inhaber:innen grundsรคtzlich untersagt bzw. stark eingeschrรคnkt.
- Beschรคftigungsgarantieย (fรผr die Fรถrderstufen 2 bis 5 bei Energiekostenzuschรผssen รผber EUR 2 Mio.)
Hinweis: Beim EKZ II werden die Steuerberatungskosten nurย fรผrย Zuschรผsse bis EUR 15.000,-ย gefรถrdert. Der Zuschuss betrรคgtย EUR 500,- pro Fรถrderperiode.
Damit wir Sie bei der Fรถrderungsabwicklung mรถglichst wirtschaftlich unterstรผtzen kรถnnen, bitten wir Sie um rasche und genaue Aufbereitung der Unterlagen. Fรผr weiterfรผhrende Fragen steht Ihnen auch unsere Task Force EKZ gerne zur Verfรผgung. Diese erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse energiekostenzuschuss@grs.at.