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Ausfall der Registrierkasse: Was tun, wenn die Kasse streikt?

Online seit 27. April 2017, Lesedauer: 2 Min.

Seit 1. April 2017 ist auch die (vorerst) letzte gesetzliche Verordnung in Sachen Registrierkasse vollstรคndig in Kraft. Seither mรผssen alle verwendeten Kassen eines registrierkassenpflichtigen Unternehmens รผber einen funktionsfรคhigen Manipulationsschutz (Signatur- und Siegelerstellungseinheit) verfรผgen, welcher auf FinanzOnline zu erfassen ist. Um den damit hergestellten Betrugsschutz - selbst bei vorรผbergehender Funktionsunfรคhigkeit einer Kasse - aufrechterhalten zu kรถnnen, fordert der Gesetzgeber auch im Falle des Ausfalles der Kasse die Einhaltung bestimmter Vorgehensweisen.

Meldung von nicht nur vorรผbergehenden Ausfรคllen (> 48 Stunden) รผber FinanzOnline

Meldungen betreffend der Registrierkassen bzw. der dazugehรถrigen Signatur- und Siegelerstellungseinheiten (SSE) sind stets รผber FinanzOnline vorzunehmen. Dazu zรคhlen neben der Inbetrieb- und der AuรŸerbetriebnahme, eben auch der Ausfall und die Wiederinbetriebnahme einer Registrierkasse bzw. einer SSE. Fรคllt eine Kasse nur โ€žvorรผbergehendโ€œ (z. B. Stromausfall, planmรครŸige Wartungsarbeiten) aus, so hat keine offizielle Meldung zu erfolgen. Ist jedoch mit einem lรคngeren Ausfall (> 48 Stunden) aufgrund von gravierenden Funktionsproblemen, Diebstahl oder Verlust von Kasse und/oder SSE zu rechnen, muss eine Meldung โ€žohne unnรถtigen Aufschubโ€œ (lรคngstens jedoch binnen einer Woche) รผber FinanzOnline vorgenommen werden.

Anzugeben ist dabei die Bezeichnung der betroffenen Komponente, der Grund des Ausfalls, der Beginn des Ausfalls (gerundet auf die volle Stunde), sowie nach erfolgter Wiederinbetriebnahme auch das Ende des Ausfalls. Sollte die Wiederinbetriebnahme nach einem Ausfall nicht gelingen, so muss auf FinanzOnline die AuรŸerbetriebnahme gemeldet werden.

Registrierkassenpflichten bleiben auch nach dem Ausfall aufrecht

Ist der Manipulationsschutz einer Registrierkasse aufgrund des Ausfalls von Kasse bzw. SSE nicht mehr in Takt, so mรผssen sรคmtliche Barumsรคtze einstweilig mit einer anderen Registrierkasse erfasst werden. In Fรคllen, in denen keine zweite Registrierkasse als Alterยญnative zur Verfรผgung steht, mรผssen die Barumsรคtze hรคndisch erfasst und Zweitschriften der Belege angefertigt und aufbewahrt werden. Bei bloรŸer Funktionsunfรคhigkeit der SSE (= kein QR-Code) ist auf der Rechnung zudem der Vermerk โ€žSicherheitseinrichtung ausgefallenโ€œ gut sichtbar zu ergรคnzen. Nach erfolgter Wiederinbetriebnahme mรผssen sรคmtliche Geschรคftsvorfรคlle im Ausfallszeitraum nacherfasst werden, es genรผgt die Beยญzugnahme auf die Belegnummer des hรคndischen Belegs (auch ein tรคglicher Sammelbeleg ist mรถglich). Alle erstellten Belege der Ausfallzeit bleiben dennoch aufbewahrungspflichtig.

Unser Tipp:
Sollte Ihre Registrierkasse einmal ausfallen, unterstรผtzen wir fรผr Sie gerne bei der Vornahme der notwendigen Meldungen auf FinanzOnline. Sollten Sie รผber nur eine Registrierkasse verfรผgen, empfehlen wir das Treffen der nรถtigen Vorkehrungen, um gegebenenfalls die hรคndischen Aufzeichnungen (z. B. Paragons) anfertigen zu kรถnnen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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