Seit 1. April 2017 ist auch die (vorerst) letzte gesetzliche Verordnung in Sachen Registrierkasse vollstรคndig in Kraft. Seither mรผssen alle verwendeten Kassen eines registrierkassenpflichtigen Unternehmens รผber einen funktionsfรคhigen Manipulationsschutz (Signatur- und Siegelerstellungseinheit) verfรผgen, welcher auf FinanzOnline zu erfassen ist. Um den damit hergestellten Betrugsschutz - selbst bei vorรผbergehender Funktionsunfรคhigkeit einer Kasse - aufrechterhalten zu kรถnnen, fordert der Gesetzgeber auch im Falle des Ausfalles der Kasse die Einhaltung bestimmter Vorgehensweisen.
Meldungen betreffend der Registrierkassen bzw. der dazugehรถrigen Signatur- und Siegelerstellungseinheiten (SSE) sind stets รผber FinanzOnline vorzunehmen. Dazu zรคhlen neben der Inbetrieb- und der Auรerbetriebnahme, eben auch der Ausfall und die Wiederinbetriebnahme einer Registrierkasse bzw. einer SSE. Fรคllt eine Kasse nur โvorรผbergehendโ (z. B. Stromausfall, planmรครige Wartungsarbeiten) aus, so hat keine offizielle Meldung zu erfolgen. Ist jedoch mit einem lรคngeren Ausfall (> 48 Stunden) aufgrund von gravierenden Funktionsproblemen, Diebstahl oder Verlust von Kasse und/oder SSE zu rechnen, muss eine Meldung โohne unnรถtigen Aufschubโ (lรคngstens jedoch binnen einer Woche) รผber FinanzOnline vorgenommen werden.
Anzugeben ist dabei die Bezeichnung der betroffenen Komponente, der Grund des Ausfalls, der Beginn des Ausfalls (gerundet auf die volle Stunde), sowie nach erfolgter Wiederinbetriebnahme auch das Ende des Ausfalls. Sollte die Wiederinbetriebnahme nach einem Ausfall nicht gelingen, so muss auf FinanzOnline die Auรerbetriebnahme gemeldet werden.
Ist der Manipulationsschutz einer Registrierkasse aufgrund des Ausfalls von Kasse bzw. SSE nicht mehr in Takt, so mรผssen sรคmtliche Barumsรคtze einstweilig mit einer anderen Registrierkasse erfasst werden. In Fรคllen, in denen keine zweite Registrierkasse als Alterยญnative zur Verfรผgung steht, mรผssen die Barumsรคtze hรคndisch erfasst und Zweitschriften der Belege angefertigt und aufbewahrt werden. Bei bloรer Funktionsunfรคhigkeit der SSE (= kein QR-Code) ist auf der Rechnung zudem der Vermerk โSicherheitseinrichtung ausgefallenโ gut sichtbar zu ergรคnzen. Nach erfolgter Wiederinbetriebnahme mรผssen sรคmtliche Geschรคftsvorfรคlle im Ausfallszeitraum nacherfasst werden, es genรผgt die Beยญzugnahme auf die Belegnummer des hรคndischen Belegs (auch ein tรคglicher Sammelbeleg ist mรถglich). Alle erstellten Belege der Ausfallzeit bleiben dennoch aufbewahrungspflichtig.
โ*โ zeigt erforderliche Felder an