Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Änderung beim Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland

Online seit 24. August 2023, Lesedauer: 1 Min.

Am 21.08.2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland unterzeichnet. Dadurch wurden einige Klauseln auf die neuen OECD Standards angepasst. Die Änderungen sollen insbesondere missbräuchliche Gestaltungen und Steuerumgehungen mittels DBA entgegenwirken. Im Rahmen des Änderungsprotokolls wurde auch die Grenzgängerregelung angepasst und auf den öffentlichen Dienst ausgeweitet. Somit wird Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität (insbesondere i. Z. m. Homeofficetätigkeiten) eingeräumt.

Das Änderungsprotokoll bedarf noch des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland und Österreich sowie des Austauschs der Ratifikationsurkunden. Anwendbar wird das Änderungsprotokoll mit 1. Jänner des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt. Die angepasste Grenzgängerregelung tritt unabhängig von weiteren Punkten des Änderungsprotokolls mit 01.01.2024 in Kraft.

Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
1206 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
15 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS