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Ablauf vieler Zertifikate bei Registrierkassen: Zur Kontrolle der Funktionsfรคhigkeit der elektronischen Signatur

Online seit 25. November 2022, Lesedauer: 3 Min.

Seit 01.04.2017 sind bei einem Jahresumsatz von mehr als EUR 15.000,- und Barumsรคtzen von EUR 7.500,- Registrierkassen mit Manipulationsschutz vorgeschrieben. Dieser Manipulationsschutz wird รผber die Signatur erreicht, welche jeden Beleg mit einem QR-Code versieht.ย Die Zertifikate der Signaturen, wurden zum GroรŸteil mit einer Gรผltigkeitsdauer von fรผnf Jahren ausgestellt, wodurch nun sehr viele Zertifikate ihre Gรผltigkeit verlieren.

Informationserhalt รผber den Ablauf des Zertifikats fรผr die Signatureinheit bei Registrierkassen

Bei den Signaturen sind zwei verschiedene Arten, die Online-Signatur und die Signatur mit Karte, zu unterscheiden. Bei Online-Signaturen ist dem Vertrauensdiensteanbieter das Ablaufdatum des Signaturzertifikats bekannt. Eine Verstรคndigung des Ablaufes der Gรผltigkeit erfolgt hier durch den Vertrauensdiensteanbieter an den Erwerber. Im Falle eines direkten Kaufes wird der Kunde direkt verstรคndigt, im Falle des Kaufes durch den Kassenanbieter wird hingegen dieser informiert. Die Endkunden erhalten im zweiten Fall daher die Benachrichtigung รผber den Kassenanbieter. Bei Signaturkarten ist das Ablaufdatum dem Vertrauensdiensteanbieter nicht bekannt, kann aber รผber die Seriennummer-Abfrage selbst abgefragt werden.

Weiterverwendung bestehender Zertifikate oder Neuanschaffung?

Trotz des Ablaufes eines Zertifikats von Registrierkassen kรถnnen diese aber dennoch weiterverwendet werden, sofern die eingesetzten Algorithmen dem Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet, dass bereits im FinanzOnline registrierte RKSV-Zertifikate auch weiterhin genutzt werden kรถnnen, solange diese funktionieren, da sie auch weiterhin den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Wurde ein abgelaufenes Zertifikat allerdings noch nicht registriert, kann dieses im FinanzOnline nicht mehr als Signatureinheit registriert werden.

Fรคllt die Entscheidung, dass mit einem gรผltigen Zertifikat weitergearbeitet werden soll, gibt es zwei verschiedene Mรถglichkeiten. Wenn eine neue Signatur erworben wurde, muss im FinanzOnline die alte Signatur abgemeldet und die neue Signatur neu registriert werden. Wird hingegen eine bestehende Signatur verlรคngert, sind keine weiteren Schritte im FinanzOnline nรถtig.

Unser Tipp:
Informieren Sie sich jedenfalls รผber die weitere Gรผltigkeit Ihrer Zertifikate und treffen Sie dann die Entscheidung, ob mit bestehenden Zertifikaten weitergearbeitet werden soll oder ob aktuellere Zertifikate angeschafft werden (mรผssen). Bitte beachten Sie dabei, dass ein neues Zertifikat neu registriert werden muss und im Falle des Ausfalls einer Signatureinheit, welcher lรคnger als 48 Stunden dauert, ebenfalls eine Meldung im FinanzOnline vorzunehmen ist.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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