
Im Rahmen des Mittelstandspakets zur wirtschaftlichen Stärkung und Bürokratieentlastung wurde die ertragsteuerliche Betriebsausgabenpauschalierung (§ 17 Abs. 1 EStG) bereits ab 2025 deutlich ausgeweitet.
Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Basispauschalierung wurde für die Veranlagung 2025 von bisher EUR 220.000,- auf EUR 320.000,- angehoben und beträgt ab 2026 EUR 420.000,-.Der allgemeine Pauschalsatz erhöht sich von bisher 12 % der Umsätze (max. EUR 26.400,-) auf 13,5 % (max. EUR 43.200,-) ab der Veranlagung 2025 und auf 15 % (max. EUR 63.000,-) ab der Veranlagung 2026.
Für bestimmte Tätigkeiten – etwa technische oder kaufmännische Beratung, schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, sowie für wesentlich beteiligte Geschäftsführer:innen, Aufsichtsrät:innen und Hausverwalter:innen – gilt weiterhin ein Pauschalsatz von 6 %. Die betragsmäßige Obergrenze wurde jedoch angepasst: Sie steigt für 2025 von EUR 13.200,- auf EUR 19.200,- und ab 2026 auf EUR 25.200,-.
Die Umsatzgrenze wird 2025 um EUR 100.000,- erhöht und 2026 noch einmal um weitere EUR 100.000,-.
Richtig! Die bisherige Grenze von EUR 220.000,- wird ab 2025 auf EUR 320.000,- erhöht und ab 2026 auf EUR 420.000-.
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