Seit 9. Oktober 2025 gilt bei SEPA-Überweisungen (Standard und Echtzeit) die Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP). Dabei vergleicht Ihre Bank den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN, um Fehlüberweisungen zu vermeiden. Das Prüfergebnis erhalten Sie vor der tatsächlichen Überweisung direkt von Ihrer Bank – entweder im Telebanking oder als Push-Nachricht.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Grundsätzlich können Zahlungen auch bei Abweichungen freigegeben werden. Im Zweifel empfehlen wir jedoch Rücksprache mit Ihrer Bank oder dem Zahlungsempfänger zu halten. Bei Sammelüberweisungen können keine Zahlungen von der Überweisung ausgeschlossen werden. Soll eine Zahlung nicht oder an einen anderen Empfänger erfolgen, muss der Datenträger von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in neu erstellt werden. Die endgültige Freigabe erfolgt weiterhin wie gewohnt per Push-TAN, Passwort oder elektronischer Signatur.
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