Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Update zum Energiekostenzuschuss

Online seit 13. April 2023, Lesedauer: 1 Min.

Der Förderzeitraum des EKZ 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022 und wurde dann um die Monate Oktober bis Dezember 2022 erweitert. Da die Energiekosten weiterhin ein starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen darstellen, wird der EKZ 1 im Jahr 2023 nun als EKZ 2 neu aufgelegt.

Beim EKZ 2 gibt es, im Vergleich zum EKZ 1, einige wichtige Neuerungen. In den Förderstufen 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität. Weiters werden die Förderintensitäten erhöht und eine fünfte Förderstufe hinzugefügt. Die förderfähigen Energieträger in der Basisstufe werden um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel erweitert. Für alle Förderungsstufen gilt das Erfordernis der Beschränkung von Bonizahlungen und Gewinnausschüttungen. Die Antragstellung soll in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 sollte dann im ersten Quartal 2024 möglich sein.

Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
1048 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
54 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Ãœber 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS