Mit Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 wurde zur Stärkung der privaten Investitionen die EinfĂĽhrung einer InvestitionszuÂwachsprämie angekĂĽndigt. Zwar ist die EinfĂĽhrung bereits mit 2017 geplant, einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es derzeit jedoch noch nicht. Einige grundlegende Informationen können wir aber dennoch bereits an Sie weitergeben.
EingefĂĽhrt werden soll eine direkte Förderung des Investitionszuwachses. Die FördeÂrung gilt dabei fĂĽr Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige WirtschaftsÂgĂĽter des abnutzbaren Anlagevermögens. Davon werden insbesondere PKW und GrundstĂĽcke ausgenommen bleiben (Gebäude sollen hingegen begĂĽnstigt sein). Die Berechnung erfolgt aufgrund des Durchschnitts der jeweils neu aktivierten AnschafÂfungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangeÂgangenen Jahre.
Der Investitionszuwachs im GesamtausmaĂź von mindestens EUR 50.000,- und höchsÂtens EUR 450.000,- fĂĽr Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter:innen wird dabei 2017 und 2018 mit einer 15 %igen Prämie gefördert. Der Investitionszuwachs im GesamtÂausmaĂź von mindestens EUR 100.000,- und höchstens EUR 750.000,- EUR fĂĽr UnterÂnehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter wird hingegen 2017 und 2018 mit einer 10 %igen Prämie unterstĂĽtzt.
Die Investitionszuwachsprämie soll als direkte Förderung vom Austria WirtschaftsserÂvice (aws) - der Förderbank des Bundes - vergeben werden. Nach ersten Informationen sind die entsprechenden aws-Richtlinien unter Abstimmung mit den zuständigen MiÂnisterien derzeit in Ausarbeitung und sollen nach Fertigstellung auf der aws-Homepage abrufbar sein. Die Abwicklung der Investitionszuwachsprämie wird somit im Rahmen eines Förderantrages beim aws oder der Ă–sterreichischen Hotel- und Tourismusbank durchgefĂĽhrt.
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