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Ende Jรคnner 2021 haben wir Ihnen erste Informationen zum Ausfallsbonus geliefert (siehe dazu: Eckpunkte zum neuen Ausfallsbonus des BMF: Finanzhilfen von max. EUR 60.000,- pro Monat ab 16.02.2021). รœber weitere Details konnte bis vor kurzem nur spekuliert werden. Ab sofort kann der Ausfallsbonus jedoch รผber FinanzOnline beantragt werden. Wir klรคren Sie daher nun รผber die neue MaรŸnahme und den Ablauf der Beantragung auf.

Factsheet der WKO fasst die Eckpunkte inkl. Beispielen zusammen

Am 17.01.2021 wurde von der WKO eine kurze Zusammenfassung zum Ausfallsbonus verรถffentlicht, welche am 16.02.2021 in einer aktuellen Version neu verรถffentlicht wurde (siehe: Factsheet zum Ausfallsbonus der WKO). Inhaltlich blieb es dabei, dass die Liquiditรคtshilfe fรผr Unternehmen ab einem monatlichen Umsatzausfall von 40 % รผber FinanzOnline in der Hรถhe von bis zu EUR 60.000,-pro Monat beantragt werden kann. Anders als beim Umsatzersatz I wird beim Ausfallsbonus nicht gefordert, dass das Unternehmen im Lockdown geschlossen war. Als Ergรคnzung zum Fixkostenzuschuss II kann die MaรŸnahme in Form eines direkten Zu- und/oder Vorschusses nicht erst ab Jรคnner 2021, sondern auch rรผckwirkend bereits fรผr die Monate ab November 2020 (bei monatlicher Betrachtung) beansprucht werden. Wurde fรผr November oder Dezember 2020 jedoch bereits ein Umsatzersatz I beantragt, ist der Ausfallsbonus ausgeschlossen.

Zur Berechnung, Beantragung und รœberprรผfung des Ausfallsbonus

Als VergleichsmaรŸstab fรผr einen monatlichen Umsatzeinbruch von mind. 40 % ist der jeweilige Kalendermonat des Zeitraums Mรคrz 2019 bis Februar 2020 heranzuziehen. Die Ersatzrate betrรคgt dabei 30 % des Umsatzrรผckganges (max. jedoch EUR 60.000,- pro Monat), wobei 15 % als direkter Zuschuss (max. EUR 30.000,-) sowie 15 % als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (max. EUR 30.000,-) ausbezahlt werden. Die Beantragung muss monatsweise รผber FinanzOnline erfolgen (jeweils ab 16. des folgenden Monats bis zum 15. des drittfolgenden Monats) und ist daher erstmals vom 16.02. bis 15.04.2021 fรผr Jรคnner 2021 mรถglich. Fรผr November und Dezember 2020 gilt dabei dieselbe Antragsfrist wie fรผr den Jรคnner 2021, wobei der Ausfallsbonus fรผr November und Dezember 2020 jedoch nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn fรผr diesen Zeitraum kein Umsatzersatz I beantragt wurde und spรคter auch kein Umsatzersatz fรผr indirekt Betroffene beantragt wird (Umsatzersatz II).

Die Beantragung des Ausfallsbonus kann auch ohne die 15 %ige Vorschuss-Komponente auf den Fixkostenzuschuss II erfolgen. Zudem kann der Bonus auch mit dem Verlustersatz kombiniert werden. Fรผr die Antragstellung selbst, ist die Mithilfe eines Steuerberaters nicht zwingend erforderlich. Zur รœberprรผfung des Umsatzeinbruches im Zuge der Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages muss im Nachhinein jedoch auf einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprรผfer zurรผckgegriffen werden. Wird der Vorschuss zum Fixkostenzuschuss II beantragt, so muss bis zum 31.12.2021 auch ein Antrag fรผr den Fixkostenzuschuss II gestellt werden. Wurde die erste Tranche des Fixkostenzuschuss II bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen jedenfalls keinen Vorschuss.

Seit Anfang Oktober ist es Steuer- und Strafbehรถrden bei Verdachtsfรคllen mรถglich in eiยญnem Zentralregister nachzusehen, รผber welche Konten eine Person verfรผgt. Die Konยญtostรคnde kรถnnen hier allerdings nicht eingesehen werden. Dafรผr muss eine richterliche Verfรผgung beantragt werden.

Auflistung der eigenen Bankkonten รผber FinanzOnline

Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurden รถsterreichische Banken dazu verpflichtet, die Konten und Sparbรผcher ihrer KundInnen in ein zentrales Kontenregister einzuspeiยญsen. Ab Mitte August 2016 waren die Finanzbehรถrden mit der Verarbeitung der gelieยญferten Daten beschรคftigt und seit Anfang Oktober 2016 sind diese nun auch รผber den eigenen FinanzOnline-Account ersichtlich (Abfragen > Kontenregister).

Vor allem Scheinfirmen stehen im Visier der Behรถrden, da deren Konten und Kontenยญberechtigte nun sehr schnell auszumachen sind. Wird eine Abfrage getรคtigt, so wird dies im FinanzOnline-Portal auch durch die automatische Erstellung eines elektroniยญschen Log-Files vermerkt, das 10 Jahre lang aufbewahrt wird.

Daten des Kontenregisters und einsichtsberechtigte Gruppen

Wird das eigene Kontenregister im FinanzOnline abgefragt, so werden zunรคchst sรคmtยญliche zugeordnete Konten aufgelistet (Name der Bank, BIC, IBAN). Klickt man auf das jeweilige Konto, so gelangt man zur Detailansicht. Hier wird nach Informationen zum Konto (BIC, Name der Bank, Kontonummer, Art (z. B. Girokonto), Datum der Erรถffnung und Datum der Auflรถsung) und Informationen zum Kontoinhaber (aktueller Status als Kontoinhaber (beendet/aufrecht), Beginn und Ende) unterschieden.

Weitere Information sind nicht ersichtlich. Da die Datenรผbermittlung ab dem Zeitpunkt 1. Mรคrz 2015 zu erfolgen hatte, wird fรผr alle รคlteren Konten als Erรถffnungsdatum der 01.03.2015 angefรผhrt. AuรŸerhalb des eigenen FinanzOnline-Zuganges sind die Staatsanwaltschaften, die Strafgerichte, die Finanzstrafbehรถrden, das Bundesfinanzgericht, das BMF, das Bundesfinanzgericht sowie die Finanz- und Zollรคmter einsichtsberechtigt.

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