Mit dem im Februar 2025 präsentierten „EU-Omnibus“-Paket reagiert die Europäische Kommission auf die zunehmende Belastung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Fokus stehen dabei zwei zentrale Maßnahmen: das sogenannte „Stop-the-Clock“ und die Einführung eines „Value Chain Cap“.
Die ursprünglich ab 2026 geplanten Berichtspflichten für große Kapitalgesellschaften sowie börsennotierte KMU werden um zwei Jahre verschoben. Damit soll den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die komplexen ESG-Anforderungen eingeräumt werden. Die EU trägt damit auch der Kritik Rechnung, dass die Umsetzung der CSRD für kleinere Organisationen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Lieferkette: Nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen dürfen künftig von nicht berichtspflichtigen KMU nur noch jene Nachhaltigkeitsdaten verlangen, die im freiwilligen VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) vorgesehen sind. Diese Maßnahme, bekannt als „Value Chain Cap“, schützt KMU davor, übermäßigen Auskunftspflichten durch Geschäftspartner ausgesetzt zu werden.
Der von der EFRAG entwickelte VSME-Standard bietet eine strukturierte und verhältnismäßige Möglichkeit für KMU, ihre Nachhaltigkeitsleistungen darzustellen – freiwillig, aber EU-unterstützt. Der Standard gilt bereits jetzt als neuer Referenzrahmen für ESG-Anforderungen entlang der Lieferkette und könnte in vielen Fällen zum Wettbewerbsvorteil werden.
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