Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Eckpunkte zum neuen Ausfallsbonus des BMF: Finanzhilfen von max. EUR 60.000,- pro Monat ab 16.02.2021

Online seit 25. Januar 2021, Lesedauer: 3 Min.

Zu Jahresbeginn 2021 hat die Bundesregierung - nach Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz - mit dem Ausfallsbonus eine weitere neue Liquiditätshilfe für Unternehmen angekündigt (siehe auch: BMF-Pressemeldung vom 17. Jänner 2021). Der Ausfallsbonus kann erstmals ab dem 16.02.2021 über FinanzOnline beantragt werden. Details zu Anspruchsberechtigung, Förderhöhe und Antragsabwicklung liegen aktuell noch nicht vor und sind erst kurz vor dem 16.02.2021 zu erwarten. Wir geben Ihnen jedoch mittels der Eckpunkte zum neuen Ausfallsbonus einen ersten Überblick über die bisher bekannten Informationen.

Voraussetzungen für die Beantragung des Ausfallsbonus

Jedes Unternehmen, mit mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Jahr 2019, kann die neue Liquiditätshilfe monatlich im Nachhinein über FinanzOnline beantragen. Die Ersatzrate beträgt dabei 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus einem Umsatzersatz und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Der Ausfallbonus ist mit EUR 60.000,- pro Monat gedeckelt.

Ablauf der Beantragung und Überprüfung des Ausfallsbonus

Der Ausfallbonus soll jeweils ab dem 16. des Folgemonats über FinanzOnline beantragt werden können. Erstmals soll dies ab dem 16. Februar 2021 für Jänner 2021 möglich sein. Die Antragstellung sollte laut dem BMF dabei von den UnternehmerInnen selbst mit nur wenigen Klicks vorgenommen werden können. Eine Bestätigung der Angaben durch einen Steuerberater soll erst im Nachhinein, voraussichtlich bei Endabrechnung des Fixkostenzuschusses, erforderlich werden. Ein übersichtliches Informationsblatt zum Ausfallsbonus inkl. Unternehemensbeispielen für die Berechnung wurde von der WKO veröffentlicht.

Unser Tipp:
Die WKO hat auf ihrer Website einen guten Überblick mit den Eckpunkten zum neuen Ausfallsbonus aufbereitet. Weitere gesicherte Informationen liegen derzeit noch nicht vor. Zuletzt wurde jedoch angekündigt, dass es auch möglich sein soll, monatlich nur einen Umsatzersatz mit 15 % und max. EUR 30.000,- zu beantragen. Mehr Informationen folgen, sobald uns diese zur Verfügung stehen.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
636 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
23 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Ãœber 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS