Seit 3. September 2025 stellt die Finanzverwaltung sämtliche Schriftstücke an Unternehmer:innen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zu. Ein „Herausoptieren“ aus der elektronischen Zustellung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Rechtswirksame Zustellung erfolgt im elektronischen Postfach: Ein Dokument gilt bereits als zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist – unabhängig davon, ob es auch geöffnet wurde. Ab der Zustellung beginnen bereits die Fristen (z. B. Zahlungsfristen, Beschwerdefristen) zu laufen.
- Benachrichtigungen aktivieren: Damit keine Mitteilungen übersehen werden, sollten Unternehmer:innen in FinanzOnline unter „Admin/Zustellung“ die E-Mail-Verständigung aktivieren und in den Grunddaten eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig in FinanzOnline einzuloggen, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu prüfen bzw. zu aktualisieren und die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren, um auch sicher keine Fristen zu versäumen.
Mehr Sicherheit durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Für den sicheren Zugang zu FinanzOnline setzt das BMF auf die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Am einfachsten nutzen Sie dafür die ID Austria. Alternativ kann die 2FA mit gängigen Authenticator-Apps (TOTP) eingerichtet werden. Bewahren Sie dabei unbedingt den Wiederherstellungscode sicher auf. Laut BMF wurde die 2FA-Registrierung bis September 2025 empfohlen und ist ab Oktober 2025 verpflichtend zu verwenden. Weitere Details sowie FAQs und Anleitungen zur 2FA finden Sie auf der Website des BMF.
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer:innen läuft die Kommunikation mit dem Finanzamt seit 03.09.2025 digital über FinanzOnline. Fristen beginnen seither mit der elektronischen Zustellung im Postfach. Stellen Sie daher die E-Mail-Benachrichtigung ein und verwenden Sie die 2FA für einen sicheren Zugriff. Weitere Details sowie FAQs und Anleitungen finden Sie dazu auch auf der Website des BMF.