STEYR +43 7252 / 572 | LINZ +43 732 / 60 40 90 MAIL office@grs.at

Gutscheine statt der Weihnachtsfeier: Gutscheine iHv zusätzlich EUR 365,- steuer- und lohnnebenkostenfrei

In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag (siehe: Alle Jahre wieder trotz COVID-19: Steuerfreie Zuwendungen zur Weihnachtszeit) haben wir bereits darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Steuerbefreiung für das Schenken von Gutscheinen an MitarbeiterInnen geplant ist. Im Nationalrat wurde nun beschlossen, dass Unternehmen im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu EUR 365,- an ArbeitnehmerInnen ausgeben können, vorausgesetzt, dass im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in der Höhe von EUR 365,- nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde.

Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen dar und sollen sowohl steuerfrei als auch frei von Lohnnebenkosten sein. Laut Aussage des Gesetzgebers soll mit der Maßnahme die Mitarbeiterbindung zum Unternehmen auch ohne Betriebsveranstaltung gestärkt werden. Zudem soll damit der Konsum in Österreich gefördert und die Ertragslage von heimischen Unternehmen verbessert werden. Idealerweise sollen daher laut der Regierung sowohl ArbeitgeberInnen beim Erwerb der Gutscheine als auch ArbeitnehmerInnen bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen.

 

UNSER TIPP

Der Freibetrag über Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von EUR 186,- soll von dieser Maßnahme unberührt bleiben bzw. können die beiden Höchstbeträge auch in einem Gutschein kumuliert werden.

 

ZURÜCK ZU