Ziel einer Primärversorgungseinheit (PVE) ist es, eine ganzheitliche und abgestimmte Primärgesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. PVEs ermöglichen eine engere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Gesundheits- und Sozialberufen als bisher. Zudem sollen sich Vorteile für PatientInnen und das Gesundheitssystem im Allgemeinen ergeben (bspw. durch ein erweitertes Leistungsangebot, längere Öffnungszeiten sowie einer Entlastung der Krankenhausstrukturen).
Aufbau und Strukturen einer Primärversorgungseinheit (PVE)
Eine PVE besteht aus einem sogenannten Kernteam. Dieses setzt sich aus Allgemeinmedizinern, dem diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie der Ordinationsassistenz zusammen. Abgestimmt auf die regionalen Erfordernisse kann eine PVE um weitere Teammitglieder aus anderen Gesundheits- und Sozialberufen erweitert werden (bspw. DiätologInnen, PhysiotherapeutInnen, Hebammen, etc.). Dabei kann eine PVE an einem Standort als Primärversorgungszentrum (PVZ) oder an mehreren Standorten als Primärversorgungsnetzwerk (PVN) gebildet werden. Unabhängig davon muss jede PVE mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein, um die Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern (SV-Träger) sicherzustellen.
Möglichkeiten der Rechtsformgestaltung bei einem PVZ/PVN
Grundsätzlich kann die Zusammenarbeit bei einem PVZ als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG oder GmbH erfolgen. Das PVN kann hingegen als dislozierte Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG oder GmbH geführt werden. In diesem Fall schließt der SV-Träger den Primärversorgungsvertrag mit der Gesellschaft ab und die einzelnen Standorte (Ordinationen) stellen Betriebsstätten der Gruppenpraxis dar.
Ein PVN kann aber auch mit einer rechtlich getrennten Trägerorganisation ausgestattet werden. Für die Trägerorganisation besteht freie Rechtsformwahl (bspw. Verein, OG, GmbH). Die Trägerorganisation stellt eine rechtliche Klammer über den einzelnen Betrieben der ÄrztInnen dar. Die ÄrztInnen bleiben dabei, anders als bei der dislozierten Gruppenpraxis, Einzelunternehmer. Der SV-Träger schließt den Primärversorgungsvertrag mit der Trägerorganisation ab.