Seit 1. Juli 2017 wird bei allen Neuen Selbständigen (d. h. Selbständigkeit ohne Erfordernis eines Gewerbescheins) und bei bestimmten Gewerbetreibenden (Liste mit den betroffenen Gewerben wird nach Abstimmung zwischen GKK und SVA noch veröffentlicht) bereits bei Beginn der Erwerbstätigkeit überprüft, ob tatsächlich eine Selbständigkeit vorliegt. Wie hierbei vorgegangen wird, haben wir für Sie zusammengefasst.
Entscheidung, ob selbständig oder angestellt klärt Fragebogen
Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen mittels eines umfangreichen Fragebogens. Als Ergebnis der Prüfung wird eine Versicherungspflicht als Selbständige/r oder als DienstnehmerIn mittels Bescheid festgestellt. Zu einer abweichenden Zuordnung soll es in Folge (z. B. im Rahmen von Prüfungen) nur noch kommen, wenn im Fragebogen falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich der maßgebliche Sachverhalt geändert hat.
Inhalte des Fragebogens
Der Fragebogen der SVA umfasst derzeit vier Seiten mit insgesamt 27 Fragen. Die aktuelle Version kann auf der Website der SVA abgerufen werden. Die Fragen behandeln insbesondere Kriterien, die schon bisher für die Abgrenzung von Selbständigkeit und Dienstverhältnis herangezogen wurden. Die wesentlichen Fragestellungen konzentrieren sich dabei auf folgende Themenbereiche:
- Anzahl und Angabe der AuftraggeberInnen
- vertragliche Grundlage der Tätigkeit und Vertragskopie
- Auftragszeitraum und Gestaltung der Arbeitszeiten
- Existenz einer Konkurrenzklausel
- Nutzung einer eigenen betrieblichen Struktur samt Betriebsmittel
- Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Haftung gegenüber Dritten
- Möglichkeit des Ablehnens oder der Weitergabe von Aufträgen
- Art der Entlohnung (z. B. pauschal, Stundenlohn, Monatslohn, etc.)