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Vorabüberprüfung bei Neuanmeldung einer Selbständigkeit: Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung

Seit 1. Juli 2017 wird bei allen Neuen Selbständigen (d. h. Selbständigkeit ohne Erfordernis eines Gewerbescheins) und bei bestimmten Gewerbetreibenden (Liste mit den betroffenen Gewerben wird nach Abstimmung zwischen GKK und SVA noch veröffentlicht) bereits bei Beginn der Erwerbstätigkeit überprüft, ob tatsächlich eine Selbständigkeit vorliegt. Wie hierbei vorgegangen wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

Entscheidung, ob selbständig oder angestellt klärt Fragebogen

Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen mittels eines umfangreichen Fragebogens. Als Ergebnis der Prüfung wird eine Versicherungspflicht als Selbständige/r oder als DienstnehmerIn mittels Bescheid festgestellt. Zu einer abweichenden Zuordnung soll es in Folge (z. B. im Rahmen von Prüfungen) nur noch kommen, wenn im Fragebogen falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich der maßgebliche Sachverhalt geändert hat.

Inhalte des Fragebogens

Der Fragebogen der SVA umfasst derzeit vier Seiten mit insgesamt 27 Fragen. Die aktuelle Version kann auf der Website der SVA abgerufen werden. Die Fragen behan­deln insbesondere Kriterien, die schon bisher für die Abgrenzung von Selbständigkeit und Dienstverhältnis herangezogen wurden. Die wesentlichen Fragestellungen konzen­trieren sich dabei auf folgende Themenbereiche:

  • Anzahl und Angabe der AuftraggeberInnen
  • vertragliche Grundlage der Tätigkeit und Vertragskopie
  • Auftragszeitraum und Gestaltung der Arbeitszeiten
  • Existenz einer Konkurrenzklausel
  • Nutzung einer eigenen betrieblichen Struktur samt Betriebsmittel
  • Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Haftung gegenüber Dritten
  • Möglichkeit des Ablehnens oder der Weitergabe von Aufträgen
  • Art der Entlohnung (z. B. pauschal, Stundenlohn, Monatslohn, etc.)

UNSER TIPP

Achten Sie darauf, dass die Angaben im Fragebogen nicht nur Ihrer Absicht, sondern möglichst der gegebenen Realität entsprechen. Je größer die Übereinstimmung von Fragebogen und tatsächlichen Verhältnissen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Bindungswirkung bei einer späteren Prüfung. Überprüfen Sie auch in regelmäßigen Abständen, ob die Angaben im Fragebogen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Sollten dabei Zweifel auftreten, könnten Sie diese über eine Versicherungsprüfung auf Antrag abklären lassen.

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