Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Verlängerung des Verlustersatzes bis März 2022: Umsatzausfall von mind. 40 % ist entscheidend

Online seit 1. Dezember 2021, Lesedauer: Min.

Nachdem der Verlustersatz bereits auf die Betrachtungszeiträume von Juli bis Dezember 2021 ausgeweitet wurde (siehe auch: Verlängerung des Verlustersatzes: Frist zur Beantragung bis 30. Juni 2022), kam es zu einer weiteren Verlängerung. Von dieser sind nun auch die drei Betrachtungszeiträume von Jänner bis März 2022 umfasst. Ein Unternehmen muss in den antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträumen dabei insgesamt
einen Umsatzsatzausfall von mind. 40 % erleiden, um den Verlustersatz in Anspruch nehmen zu können. Auch Jungunternehmen können die verlängerten Hilfsmaßnahmen beanspruchen, sofern sie vor dem 1. November 2021 gegründet wurden.

Zusammenhängende Auswahl der Betrachtungszeiträume für Verlustersatz treffen

Hinsichtlich der drei neuen Betrachtungszeiträume (Jänner, Februar und März 2022) können ein oder mehrere Kalendermonate ausgewählt werden. Die Anträge können also für max. drei Betrachtungszeiträume gestellt werden und werden getrennt voneinander betrachtet. Die Zeiträume sind jedoch so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Auszahlung des Verlustersatzes erfolgt in bis zu zwei Tranchen

Die Auszahlung kann in bis zu zwei Tranchen erfolgen, sofern diese separat beantragt wurden. Im Rahmen der ersten Tranche können dabei 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst dann den Restbetrag von 30 %. Allfällige Korrekturen werden ebenfalls im Zuge der zweiten Tranche berücksichtigt. Sollte die Verteilung auf zwei Tranchen nicht in Anspruch genommen werden, so kann der gesamte Verlustersatz (100 %) auch mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden.

Haben wir Ihnen weiterhelfen können?  Dann freuen wir uns, wenn Sie uns eine Bewertung hinterlassen.

Unser Fazit:
Erfreulich ist, dass mit dem Verlustersatz eine bereits bewährte Hilfsmaßnahme verlängert und nicht eine neue Unterstützung geschaffen wurde. Details zur konkreten Ausgestaltung und Antragstellung sind derzeit jedoch noch nicht bekannt. Selbstverständlich werden wir Sie bei der Antragstellung wieder mit Rat und Tat unterstützen.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
214 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS