Der Nationalrat verabschiedete die Gewerbeordnungsnovelle im zweiten Anlauf im Juni 2017. Die neue Gewerbeordnung wird mit 1. Mai 2018 in Kraft treten und bringt dabei einige interessante Änderungen mit sich.
Wichtige Änderungen im Überblick
Sämtliche Gewerbeanmeldungen werden ab Mai 2018 von den bisher anfallenden Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit und können ab diesem Zeitpunkt kostenlos beantragt werden. Weiters entfallen auch die Gebühren für die Ausstellung von Auszügen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sowie jene im Bereich des Betriebsanlagenrechts.
Die Aufhebung der Teilgewerbe-Verordnung bringt eine Abschaffung der Kategorie „Teilgewerbe“ bei Erweiterung der freien Gewerbe mit sich. 19 der bisher 21 reglementierten Teilgewerbe werden zu freien Gewerben und die beiden Teilgewerbe „Erdbau“ und „Betonbohren und –schneiden“ gehören dann wieder dem Baugewerbe an.
Von der Einführung der neuen, digitalen Gewerbelizenz sind sämtliche Gewerbe einschließlich aller Nebenrechte betroffen. Diese wird mit der Anmeldung eines Gewerbes durch eine/n Gewerbetreibende/n begründet, die/der zu diesem Zeitpunkt noch über keine Gewerbeberechtigung verfügt. Die erste Gewerbeberechtigung ist immer anzumelden, egal ob es sich um ein freies oder reglementiertes Gewerbe handelt. Zu einer Erweiterung der Gewerbelizenz kommt es dann bei Anmeldung (bei reglementierten) oder Anzeige (bei freien) weiterer Gewerbe.
Ausweitung der Nebenrecht bringt neue Geschäftsmöglichkeiten
Eine zentrale Änderung für bestehende Betriebe ist, dass ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben (reglementierte wie freie), künftig im max. Ausmaß von 30 % des Jahresumsatzes auch ohne die dafür nötigen Gewerbeberechtigungen zu besitzen, erbracht werden dürfen. Ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen im Rahmen eines bestehenden Auftrages dabei jedoch nur bis zu 15 % der eigenen Leistung (gemessen am Auftragswert bzw. am Zeitaufwand) ausmachen.