Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalfรถrderung in Hรถhe zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhรคngig von Branche und Jahresumsatz. Gefรถrdert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestumsatz bei EUR 10.000,- und deren Hรถchstjahresumsatz bei EUR 400.000,- liegt. Die jeweilige Fรถrderhรถhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlรผssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehรถrigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein EnergieIntensitรคtsnachweis ist deshalb nicht erforderlich.
Die Energiekostenpauschale ist rรผckwirkend fรผr das Jahr 2022 beantragbar. Unternehmen kรถnnenย seit 17. April 2023 einen Selbst-Check auf der neuen Websiteย www.energiekostenpauschale.atย durchfรผhren. Fรผr die Vorbereitung der Antragstellung stehen dort Informationen zur Verfรผgung. Die ersten Antrรคge kรถnnen ab Mitte Mai 2023 gestellt werden. Fรผr die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich.ย Benรถtigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss zudem eine entsprechende Branchenzuordnung (รNACE) vorliegen.
โ*โ zeigt erforderliche Felder an