Online seit 19.03.2020 | 9.10 Uhr (Update: 16.40 Uhr)
Die angekündigten Änderungen bei der sogenannten „Corona-Kurzarbeit“, die nun teilweise auch mit „Flexi-Kurzarbeit“ oder einfach nur als „KUA“ betitelt wird, halten uns derzeit besonders auf Trab. Aktuell (Stand: 19.03.2020 | 16.40 Uhr) sind jedoch weder auf der Homepage des AMS noch auf der Homepage der WKO neue Informationen oder Anträge abrufbar. Frühestens werden die Formulare und Richtlinien wohl am Freitag, 20.03.2020 zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss folglich noch zugewartet werden. Seriöse Berechnungen sind daher derzeit unmöglich. Die Antragstellung wird aber jedenfalls rückwirkend möglich sein.
Nach den letzten Informationen, die aus dem AMS bzw. aus den Medien zu hören sind, könnte es soweit kommen, dass ArbeitgeberInnen nur noch jene Personalkosten zu tragen haben, für die auch tatsächlich gearbeitet wird, der Rest soll vom AMS ersetzt werden. Die Aussagen hierzu haben gestern am Abend wie folgt gelautet: Wenn der/die Dienstnehmer/in in der Kurzarbeit 0 % arbeitet, soll das dem/der Arbeitgeber/in auch 0 % kosten. Weitere Anpassungen, die gerade in Diskussion sind:
- Das Ausmaß der Kurzarbeit soll für jede/n Dienstnehmer/in einzeln festgelegt werden können.
- Die Formulare betreffend Sozialpartnervereinbarungen sollen vereinfacht werden.
- DienstnehmerInnen sollen nicht den gesamten Alturlaub verbrauchen müssen, bevor die Kurzarbeitsregelung zur Anwendung kommt.
- Bei Krankenstand während der Kurzarbeit soll ArbeitgeberInnen nicht zur Gänze die Personalkosten tragen müssen (möglicherweise nur für einige Tage).
- Weiters soll es möglich sein, Beendigungen von Dienstverhältnissen rückwirkend zu stornieren, um diese dann auch in die Kurzarbeit aufnehmen zu können.
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