Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist über das Unternehmensserviceportal (USP) zwischen 08.08.2023 und 30.11.2023 möglich. Antragsberechtigt sind gewerblich oder industriell tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,-.
Diese Pauschalförderung ist von der Branche und dem Jahresumsatz 2022 abhängig. Herangezogen werden Umsätze, die mittels UVA und ZM unterjährig gemeldet wurden. Gefördert werden folgende Zeiträume in folgendem Ausmaß:
- Februar bis Dezember 2022: EUR 410,- bis zu EUR 2.475,-
- Februar bis September 2022: EUR 300,- bis zu EUR 1.800,-
- Oktober bis Dezember 2022: EUR 110,- bis zu EUR 675,-
Förderungsfähig sind dabei nur jene Zeiträume, für die kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss besteht. Die Förderung kann nur vom Unternehmen selbst beantragt werden. Detaillierte Informationen inkl. FAQs dazu sind auf der Website www.energiekostenpauschale.at zu finden.
ZURÜCK ZU