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Einfachere Unternehmensbewertung durch Multiplikatorverfahren?

Online seit 14. Oktober 2014, Lesedauer: 2 Min.

Multiplikatorverfahren wurden bereits in der Vergangenheit zahlreich zur Plausibilisierung bzw. zur raschen Wertorientierung herangezogen. Grundsรคtzlich wird dabei der Unternehmenswert als potentieller Marktpreis mit einem von der gewรคhlten BezugsgrรถรŸe abhรคngigen, branchenspezifischen Faktor, dem โ€žMultiplikatorโ€œ ermittelt. Anerkannt sind u. a. Multiplikatoren fรผr die BezugsgrรถรŸen Umsatz, EBITDA, EBIT, EGT und Jahresรผberschuss. Gewonnen werden die Multiplikatoren entweder aus der Marktkapitalisierung vergleichbarer bรถrsennotierter Unternehmen (Bรถrsenmultiplikatoren) oder aus Transaktionspreisen fรผr vergleichbare Unternehmen (Transaktionsmultiplikatoren).

Rechtliche Aufwertung des Multiplikatorverfahrens

Aktuell wurde die Bedeutung der Multiplikatorverfahren durch das seit Juli 2014 anzuwendende Fachgutachten zur Unternehmensbewertung der Kammer der Wirtschaftstreuhรคnder deutlich aufgewertet. Zwar wurden die Multiplikatorverfahren den anderen Bewertungsverfahren (Diskontierungsverfahren) nicht vรถllig gleichgestellt, doch sind sie nunmehr zur Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse heranzuziehen. Bei Unternehmen mit einem Umsatz bis EUR 700.000,00 kann das Multiplikatorverfahren sogar als alleiniges Bewertungsverfahren angewendet werden.

Resultat: Wertbandbreite

Das Ergebnis der Bewertung ist hierbei je nach BezugsgrรถรŸe entweder der potentielle Marktpreis des Eigenkapitals oder der potentielle Marktpreis des Gesamtkapitals. Durch Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten vom potentiellen Marktpreis des Gesamtkapitals erhรคlt man sodann den potentiellen Marktpreis des Eigenkapitals, welcher als Unternehmenswert anzusehen ist. Zu beachten ist, dass das Ergebnis bei der Anwendung des Multiplikatorverfahrens nicht ein exakter Unternehmenswert sondern die Darstellung der Einschรคtzung einer Wertbandbreite ist.

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