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Steuern und Unternehmen im türkis-grünen Regierungsprogramm 2020 – 2024: Ein Steuer-ABC der neuen Koalition aus ÖVP und Grünen

Online seit 10. Januar 2020, Lesedauer: Min.

Am 2. Jänner 2020 wurde das Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ der Koalition aus neuer Volkspartei und die Grünen der Öffentlichkeit präsentiert. Fünf Tage darauf wurde die neue Regierung bereits angelobt. Die 328 Seiten des Regierungsprogramms gliedern sich in sechs Hauptkapitel und bieten somit einiges an Lesestoff. Aus unternehmerischer Sicht ist der Abschnitt „Wirtschaft & Finanzen“ (dabei insbesondere die beiden Unterkapitel „Steuerreform & Entlastungen“ sowie „EPUs & KMUs“) sicherlich von besonderem Interesse. Doch auch an anderen Stellen finden sich teilweise konkrete, aber auch teilweise vage gehaltene Passagen, die einen ersten Einblick in die Steuer- und Unternehmenspolitik der nächsten Jahre erlauben. Wir haben daher das umfangreiche Werk für Sie gesichtet, um Ihnen die zentralen, unternehmenspolitischen Veränderungen im Folgenden alphabetisch aufgereiht und in aller Kürze näherbringen zu können.

ABSCHREIBUNGEN

  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf EUR 1.000,- (und später auf EUR 1.500,- für GWG mit besonderer Energieeffizenzklasse)
  • Überprüfung einer Anpassung der Abschreibungsmethoden von Unternehmensrecht und Steuerrecht (somit Wegfall steuerlicher Korrekturen bei Abschreibungen)
  • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung (bei Bauweise unter höchsten
  • ökologischen Aspekten)

EINKOMMENSTEUER (EST)

  • Reduktion der ersten (von 25 % auf 20 %), zweiten (von 35 % auf 30 %) und dritten (von 42 % auf 40 %) Stufe des Einkommensteuertarifs
  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (Ziele: einfacher, fairer, ökologischer, mehr Rechts- und Planungssicherheit)
  • Zusammenfassung der Einkunftsarten „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ und „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ zu einer Einkunftsart
  • Prüfung einer Anpassung der Grenzbeiträge bei der Lohn- und Einkommensteuer auf Basis der Inflation der Vorjahre (Stichwort: Kalte Progression)

EU- BZW. GLOBALE EBENE

Innerhalb des Programms betont die Regierung insbesondere ihre Vorreiterstellung in Sachen Klimaschutz, sowie die konsequente Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs. Auf transnationaler Ebene möchte sie sich für folgende Anliegen stark machen:

  • Einsatz für CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene
  • Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler und europäischer Ebene
  • Einsatz zur stärkeren Besteuerung von hochspekulativen Finanzprodukten
  • Einsatz für die Einführung einer digitalen Betriebsstätte (bis dahin wird an der eingeführten digitalen Konzernsteuer festgehalten)
  • Einsatz für ein internationales/EU-weites Reverse-Charge-System
  • Einsatz für die Umsatzsteuerabzugsfähigkeit von Bankumsätzen auf EU-Ebene
  • Einsatz für die Einführung einer Digitalsteuer zur Besteuerung von internationalen Großkonzernen

FAMILIENBONUS

  • Erhöhung der Untergrenze des Familienbonus von EUR 250,- auf EUR 350,- pro Kind
  • Erhöhung des Gesamtbetrages des Familienbonus von EUR 1.500,- auf EUR 1.750,- pro Kind

FINANZVERWALTUNG

  • Ausbau des Steuerombudsdienstes für ArbeitnehmerInnen (z. B. Beschwerdewesen im Zusammenhang mit Verfahrensdauern und inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten)
  • Schaffung eines Rechtsanspruchs für Unternehmen auf die Durchführung einer Betriebsprüfung
  • Prüfung von Verfahrensbeschleunigungen und Prozessoptimierungen
  • Schaffung von klaren und praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Automatische Datenübermittlung meldepflichtiger Daten von der Sozialversicherung an die Statistik Austria und das Bundesministerium für Finanzen
  • Prüfungszuständigkeit für Privatstiftungen bei der Großbetriebsprüfung
  • Überarbeitung der Bundesabgabenordnung (BAO)
  • Schaffung einer automatisierten Vorprüfung für USt, ESt und KÖSt (Ziel: Verfahrensbeschleunigung bei der Selbstveranlagung)
  • Schaffung digitaler Angebote der Finanzverwaltung (z. B. Terminerinnerung, mobile Zahlungsmöglichkeit)
  • Strukturelle Reform in der Steuer- und Zollverwaltung (Ziel: effizientere elektronische Abwicklung)
  • Schaffung einer freiwilligen Möglichkeit zur digitalen Übermittlung von Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfungen

GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN, VEREINE UND STIFTUNGEN

  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  • Prüfung des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit
  • Evaluierung eines steuerneutralen Rechtsformwechsels von Vereinen zu Genossenschaften
  • Bekenntnis zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen
  • Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs
  • Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige

KAPITALERTRAGSTEUER (KEST)

  • Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KESt) bei ökologischen bzw. ethischen Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klaren Kriterien)
  • Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten

KOOPERATIONEN UND BETEILIGUNGEN

  • Schaffung einer Möglichkeit zur Beteiligung von MitarbeiterInnen am Gewinn eines Unternehmens
  • Attraktivierung von Mitunternehmerschaften (z. B. bei der Besteuerung und beim Feststellungsverfahren von Personengesellschaften)
  • Stärkung von wirtschaftlichen Kooperationsmodellen in der Rechtsform der Genossenschaft (z. B. gemeinsame Projekt der Digitalisierung, Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftes („Sharing Economy“), Einbeziehung von bürgerlichem Engagement, Ausbau der Versorgungssicherheit)

KÖRPERSCHAFTSTEUER (KÖST)

  • Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 % auf 21 %
  • Prüfung einer Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer (Ziel: Entlastung von KMUs)

KULTUR

  • Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
  • Überprüfung steuerlicher Entlastungen im Kunst- und Kulturbereich
  • Weiterentwicklung eines strukturellen Anreizmodells für privates finanzielles Engagement (z. B. durch steuerliche Absetzmöglichkeiten)

LANDWIRTSCHAFT

Im Regierungsprogramm wird die Entlastung von landwirtschaftlichen Betrieben (insbesondere zur sozialen Absicherung von Familienbetrieben oder beim Ausfall von Ernten) thematisiert. Im Detail werden folgende Maßnahmen genannt:

  • Erhöhung der Buchführungsgrenze auf EUR 700.000,-
  • Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10 %
  • Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre
  • Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau
  • 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft
  • Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben in der SV (nach Evaluation der Versicherungswerte im Verhältnis zur tatsächlichen Einkommensentwicklung)
  • Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf EUR 40.000,- und zukünftige Valorisierung
  • Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahe zur besseren Absicherung der LandwirtInnen gegen Preis- und Ertragsschwankungen

LÄNDER UND GEMEINDEN

Auf Verwaltungsebene möchte die Bundesregierung zu einer Stärkung der Bewusstseinsbildung über die Leistungen des öffentlichen Dienstes beitragen. Als konkretere Einzelmaßnahmen werden folgende Punkte angeführt:

  • Effizienz- und Qualitätsvorteile von Kooperationen zwischen Gemeinden sollen stärker genutzt werden (Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht)
  • Schaffung klarer Verantwortlichkeiten für Länder und Gemeinden
  • Prüfung einer Stärkung der Steuerautonomie für Länder und Gemeinden
  • Prüfung einer Reform der gemeinderelevanten Steuern hinsichtlich Strukturen, Wirksamkeit und Bemessungsgrundlagen

MOBILITÄT

MitarbeiterInnen sollen durch steuerliche Begünstigungen bei der Inanspruchnahme von umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen (insbesondere beim Radverkehr) unterstützt werden (z. B. Anschaffung, Abstellplätze). Als konkrete Maßnahmen, um die Ökologisierung der Gesellschaft – in einem ersten Schritt - voranzutreiben, werden folgende Punkte genannt:

  • Einführung einer Flugticketabgabe von EUR 12,- pro Ticket
  • Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) (Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung)
  • Eindämmung des Tanktourismus und des LKW-Schwerverkehrs (zur Verbesserung der österreichischen CO2-Bilanz)
  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (z. B. durch Spreizung nach Euroklassen)
  • Schaffung von stärkeren Anreizen für CO2-freie Dienstwägen
  • Erhöhung der (ökologischen und sozialen) Treffsicherheit des Pendlerpauschales
  • Abschaffung steuerlicher Benachteiligungen im Radverkehr (z. B. beim Kilometergeld für dienstliche Fahrten)

In einem zweiten Schritt sollen mit 2022 klimaschädliche Emissionen aufkommensneutral bepreist werden. Dazu soll umgehend die „Task Force ökosoziale Steuerreform“ ins Leben gerufen werden, die sich mit der Kostenwahrheit von CO2-Emissionen und Anreizen für den ökologischen Umstieg von Unternehmen und Privatpersonen auseinandersetzen soll, die jedoch zu keinen Mehrbelastungen für Wirtschaft und Private führen dürfen.

REPARATURDIENSTLEISTUNGEN

  • Förderung des Prinzips „Reparieren statt wegwerfen“ (z. B. durch steuerliche oder andere Maßnahmen) zur gleichzeitigen Stärkung von Gewerbe und Handwerk
  • Weiterentwicklung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zur Ermöglichung weiterer steuerlicher Begünstigungen für Reparaturdienstleistungen

TOURISMUS

  • Vorschlag zur Neuregelung der Abschreibungsdauer (Ziel: Anpassung der Abschreibungszeiträume an die tatsächliche Nutzungsdauer)
  • Registrierungspflicht für AnbieterInnen von Privatunterkünften
  • Online-Buchungsplattformen dürfen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte anbieten
  • Prüfung der Regelung für die Begrenzung der Nutzung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke auf max. 90 Tage des Jahres
  • Datenschnittstelle zu Gebietskörperschaften zur Einhebung der Ortstaxe

UNTERNEHMENSFINANZIERUNG

  • Mobilisierung von privatem Risikokapital für die Start-Up und KMU-Finanzierung (z. B. durch Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit (künftig auch über mehre Jahre möglich) bei Einkünften aus Kapitalvermögen)
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-Ups und KMUs mit Obergrenze pro Investment (z. B. EUR 100.000,- über 5 Jahre absetzbar) und einer Gesamtdeckelung
  • Vereinheitlichung und Stärkung des öffentlichen Risikokapitals (verstärkte Koordinierung, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten)

UNTERNEHMENSGEWINNE

  • Ausweitung des pauschalen Gewinnfreibetrags (Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von EUR 100.000,-)
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner (analog wie bei KünstlerInnen)
  • Zusammenführung von Gewinnermittlungsmethoden (Stichwort: Einheitsbilanz)

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

  • Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,-
  • Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbständigen inkl. Einrichtung eines besseren Informationssystems (im Rahmen der Zusammenführung der SVA und SVB zur SVS)
  • Herstellung einer verbesserten Abgrenzbarkeit zwischen Selbständigkeit und Dienstverhältnissen

UNTERNEHMENSÜBERGABE

  • Erleichterungen von Unternehmensübergaben in der Familie (inkl. Einführung einer prüfungsarmen, zweijährigen „grace period“)

WOHNEN

  • Etablierung von Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum (z. B. durch Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption)
  • Novellierung des Mietrechts (Ziele: Transparenz, Rechtssicherheit, Ökologisierung)

ZUSÄTZLICHE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN

  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • Anpassung der Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger
  • Vornahme von Anpassungen bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (Ziel: Pauschalierung)
  • Vereinfachung und pauschale Besteuerung bei ausgewählten sonstigen Bezügen (z. B. Vergleichen, Kündigungsentschädigungen)
  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten (ohne Leistungsreduktion)
  • Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
  • Vereinfachung von Kleinunternehmer-Steuererklärungen (z. B. durch eine „Steuer-App“)

Unser Fazit:
Das Regierungsprogramm wartet insbesondere im Kapitel „Wirtschaft und Finanzen“ mit einer Fülle an Reformideen im Bereich Besteuerung auf. Auffallend ist, dass den Kleinunternehmen in Form von EPU und KMU ein eigenes Kapital gewidmet ist. Unter den Schlagwörtern Verwaltungsvereinfachung, Steuersenkung und Ökologisierung werden dabei einerseits Maßnahmen gesetzt, um aktuellen Entwicklungen/Trends (z. B. Klimaschutz, Start-Up-Szene, Förderung der Eigeninitiative) gerecht zu werden, andererseits werden aber auch bereits länger geplante Maßnahmen weiter vorangetrieben (z. B. Senkung der Eingangssteuersätze). Abzuwarten bleibt nun die künftige konkrete Ausgestaltung dieser Vorhaben samt Schaffung der zeitlichen und budgetären Rahmenbedingungen.
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