Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Rentenzahlungen aus Deutschland? Zusammenfassung der Stolpersteine in der Praxis

Online seit 22. November 2017, Lesedauer: 3 Min.

In Österreich lebende Pensionistinnen und Pensionisten, die Rentenzahlungen aus Deutschland beziehen, müssen im Regelfall jährlich in Deutschland und in Österreich Steuerveranlagungen durchführen. Da reine PensionsempfängerInnen in Österreich ansonsten keine Erklärungspflicht haben, führt dies gelegentlich zu Unklarheiten.

Firmenrente oder Rente aus öffentlicher Kasse?

Wichtig ist zu unterscheiden, ob eine Firmenrente oder eine Rente aus einer öffentlichen Kasse vorliegt. Firmenrenten, die von deutschen Unternehmen an in Österreich ansässige Personen bezahlt werden, dürfen ausschließlich in Österreich besteuert werden. Hingegen sind Renten, die von einer öffentlichen Kasse aus Deutschland nach Österreich gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland zu besteuern. Somit kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Darstellung in den Steuererklärungen

Selbst wenn es zu keiner Doppelbesteuerung der deutschen Renten kommt, so sind dennoch sowohl die Firmenrente als auch die Rente aus öffentlichen Kassen in der österreichischen Steuererklärung anzuführen. Die Firmenrente wird dadurch tatsächlich in Österreich besteuert, die Rente aus öffentlicher Kasse hingegen nicht. Diese wird lediglich bei der Berechnung des Steuertarifs für die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. österreichische Pension, deutsche Firmenrente, Einkünfte aus Vermietung) berücksichtigt. Dadurch ergibt sich keine Doppelbesteuerung, lediglich eine Erhöhung des Steuertarifs, wie dies auch bei zusätzlichen Einkünften aus Österreich der Fall wäre.

In Deutschland wurden bei Renten aus öffentlichen Kassen erstmals ab dem Jahr 2010 Steuerbescheide ausgestellt (rückwirkend gilt dies für die Jahre ab 2005). Zuständig ist ausschließlich das Finanzamt Neubrandenburg. Daraus folgt, dass die Rente in Deutschland besteuert wird, diese aber dennoch – wie oben angeführt – auch in Österreich zu berücksichtigen ist. Im Vergleich zu einer Besteuerung in Österreich ist diese in Deutschland allerdings deutlich günstiger, da Österreich Renten (Alterspensionen) voll, Deutschland jedoch nur zu einem Teil besteuert.

Unser Tipp:
Wollen Sie in Deutschland Absetzbeträge geltend machen, müssen Sie in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtige/r anerkannt werden. Dazu ist entweder erforderlich, dass Ihr weltweites Einkommen pro Kalenderjahr mindestens zu 90 % in Deutschland versteuert wird, oder die österreichischen Einkünfte einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigen. Bei Bezug einer Alterspension in Österreich lag der Grenzbetrag zuletzt zwischen EUR 12.000,- und EUR 13.000,-.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
5801 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
452 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Ãœber 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS