Über das ganze Jahr, aber insbesondere zur Weihnachtszeit, kommt es in vielen Unternehmen zur Übergabe von Geschenken an Mitarbeiter:innen. Damit die Zuwendungen auch aus steuerlicher Sicht Freude machen, müssen dabei jedoch bestimmte Rahmenbedingungen und Grenzwerte eingehalten werden.
Grundsätzlich darf ein Unternehmen pro Mitarbeiter:in jährlich Sachzuwendungen im Wert von max. EUR 186,- abgabenfrei verschenken, wenn es sich um eine generelle Zuwendung aufgrund eines bestimmten Anlasses (z. B. Weihnachten) handelt. Die Schenkung von Bargeld ist davon ausdrücklich ausgenommen und löst immer eine Steuer- und Beitragspflicht aus. Daher werden gerne auch Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, oder Goldmünzen überreicht.
Individuelle Zuwendungen an Mitarbeiter:innen (z. B. aufgrund von Geburtstag, Pension, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes) sind hingegen abgabenpflichtig. Aufgrund eines Dienst- oder Firmenjubiläums können innerhalb dieses Kalenderjahres jedoch weitere EUR 186,- an Sachzuwendungen übergeben werden.