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Nicht nur zur Weihnachtszeit: Steuerfreies Schenken an Mitarbeiter:innen

Über das ganze Jahr, aber insbesondere zur Weihnachtszeit, kommt es in vielen Unternehmen zur Übergabe von Geschenken an Mitarbeiter:innen. Damit die Zuwendungen auch aus steuerlicher Sicht Freude machen, müssen dabei jedoch bestimmte Rahmenbedingungen und Grenzwerte eingehalten werden.

Grundsätzlich darf ein Unternehmen pro Mitarbeiter:in jährlich Sachzuwendungen im Wert von max. EUR 186,- abgabenfrei verschenken, wenn es sich um eine generelle Zuwendung aufgrund eines bestimmten Anlasses (z. B. Weihnachten) handelt. Die Schenkung von Bargeld ist davon ausdrücklich ausgenommen und löst immer eine Steuer- und Beitragspflicht aus. Daher werden gerne auch Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, oder Goldmünzen überreicht.

Individuelle Zuwendungen an Mitarbeiter:innen (z. B. aufgrund von Geburtstag, Pension, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes) sind hingegen abgabenpflichtig. Aufgrund eines Dienst- oder Firmenjubiläums können innerhalb dieses Kalenderjahres jedoch weitere EUR 186,- an Sachzuwendungen übergeben werden.

 

Frage: Einfach richtig oder falsch?
Geschenke an Mitarbeiter:innen sind in Höhe von jährlich max. EUR 186,- in jeglicher Form (auch als Bargeld, Gutscheine oder Goldmünzen) abgabenfrei möglich.
HIER gibt’s die Antwort.
Falsch, das ist nur teilweise richtig. Geschenke in Form von Bargeld sind stets abgabenpflichtig. Abhilfe bietet der Rückgriff auf Gutscheine und/oder Goldmünzen, welche bis EUR 186,- pro Jahr und Mitarbeiter:in abgabenfrei zugewendet werden können.