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Neuheiten bei der Forschungsprämie: Warum es sich lohnt zu forschen!

Online seit 13. Oktober 2017, Lesedauer: Min.

Um die Forschungstätigkeit österreichischer Unternehmen zu fördern, wurde vor einigen Jahren die Forschungsprämie eingeführt und seitdem bereits zweimal erhöht. Damit sollen Unternehmen, die neues Wissen oder neue Anwendungen erarbeiten, finanziell unterstützt werden. Was dabei unter dem Begriff „Neuheit“ zu verstehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun klargestellt.

Der Begriff „Neuheit“ auf dem Prüfstand

Durch ein im Jahr 2016 veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzgerichtes (BFG) kam es in der Praxis zu einer Verschärfung bei der Beurteilung, ob die Forschung und/oder Entwicklung eines Unternehmens etwas „Neues“ hervorbrachte. Dem Urteil zufolge müsste durch die Forschungstätigkeit eine für jeden Fachkundigen offensichtlich erkennbare Wissenslücke geschlossen werden.

Der VwGH widersprach in seinem Erkenntnis (VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0060) dieser Auffassung. Vielmehr darf bloß die Lösung, mit der eine bisher bestehende Wissenslücke geschlossen werden soll, für einen Fachmann nicht offensichtlich sein. Die erarbeitete oder angestrebte Lösung darf sich für einen Fachmann nicht als offensichtliche Lösung der zu erforschenden Fragestellung anbieten. Ob dieses Erkenntnis zu einer milderen Beurteilung der Förderanträge führt, bleibt abzuwarten.

Erneute Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 %

Nachdem die Forschungsprämie im Jahr 2016 von bisher 10 % auf 12 % angehoben wurde, können Unternehmen ab dem Jahr 2018 im Rahmen der Steuererklärung nunmehr eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % lukrieren. Damit wurde ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Unternehmen zu motivieren ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auszuweiten bzw. nach Österreich zu verlagern.

Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche und in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung beantragt werden. Förderungswürdig sind dabei neben Lohn- und Materialkosten auch Investitionen, Finanzierungskosten und anteilige Gemeinkosten. Ob die Forschungstätigkeiten förderwürdig sind, wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beurteilt. In 90 % der Fälle wird eine (zumindest anteilige) Forschungsprämie gewährt.

Unser Tipp:
Erfahrungsgemäß beantragen viele Unternehmen trotz Förderpotentials keine bzw. eine zu geringe Forschungsprämie. Im Hinblick auf die Erhöhung der Forschungsprämie sollten Sie die Entwicklungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen auf ihre Förderwürdigkeit hin analysieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei!

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