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Neues Datenschutzrecht mit der DSGVO: Ab Ende Mai 2018 wird Datenschutz zu EU-weitem Grundrecht

Online seit 5. Oktober 2017, Lesedauer: 3 Min.

Nachdem das Thema โ€žDatenschutzโ€œ in Unternehmen bisweilen noch eher ein Schattendasein fristete (Stichwort: Beantragung einer DVR-Nummer), wird es mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO 2016) in Kรผrze in die pralle Sonne gestellt. Das Gesetz wurde bereits am 27. April 2016 von der EU erlassen und tritt ab dem 25. Mai 2018 in sรคmtlichen Mitgliedsstaaten in Kraft. Welche rechtlichen Anforderungen sich aus der DSGVO ergeben und wie diese praktisch umzusetzen sind, haben wir fรผr Sie zusammengefasst.

Rechtliche Anforderung: Informationelle Selbstbestimmung

Neu ist an der DSGVO, dass der Schutz personenbezogener Daten mit dem Informationsschutz (insbesondere auch Betriebs- und Geschรคftsgeheimnisse) verschrรคnkt wird. Datenschutz ist dann als eine Teilmenge des Informationsschutzes zu verstehen. Damit soll das Grundrecht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten der Betroffenen (โ€žinformationelle Selbstbestimmungโ€œ) sichergestellt werden.

Unternehmen, die persรถnliche Daten von Betroffenen (z. B. Kunden, MitarbeiterInnen, etc.) rechtmรครŸig besitzen und verarbeiten, sind fรผr den Schutz dieser Daten auch verantwortlich und dรผrfen diese nur unter Einwilligung der jeweiligen Betroffenen fรผr die dafรผr vereinbarten Zwecke verwenden. Diese Daten dรผrfen an Dritte nur weitergegeben werden, wenn es sich bei diesen um sogenannte Auftragsverarbeiter (z. B. Steuerberater, IT-Dienstleister, etc.) handelt, die diese Daten im Sinne des Betroffenen weiterยญverarbeiten (z. B. Erstellung der Lohnverrechnung) und die Verarbeitungsgrundsรคtze vertraglich festgehalten wurden. Bei VerstรถรŸen gegen das einheitliche Datenschutzrecht in der EU drohen extreme Strafen (bis max. EUR 20 Mio. bzw. bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes).

Praktische Umsetzung: Aufbau eines (ersten) Datenverarbeitungsverzeichnisses

Um den Anforderungen der DSGVO Rechnung zu tragen, haben Datenverantwortliche die Rechtskonformitรคt ihrer Datenverarbeitung nachzuweisen. Dies muss durch den Aufbau eines Verzeichnisses der Verarbeitungstรคtigkeiten geschehen, welches alle Datenverarbeitungsprozesse (NICHT die einzelnen Daten!) abbildet. Am Beginn steht dabei die Erhebung der relevanten Geschรคftsยญprozesse (z. B. Umgang mit Bewerbungen, Lohnverrechnung der Mitarbeiter:innen, etc.). Danach sind diese Daten in Kategorien zu bรผndeln, die jeweiligen Empfรคnger zu benennen und etwaige Lรถschfristen festzuhalten. AbschlieรŸend mรผssen noch technische und organisatorische MaรŸnahmen (TOMs) formuliert werden, welche in der Lage sind die Sicherheit der Daten auch zu gewรคhrleisten.

Unser Tipp:
Ab Ende Mai 2018 kรถnnen (stichprobenartige) รœberprรผfungen einer Einhaltung der DSGVO stattfinden, weshalb Unternehmen ab diesem Zeitpunkt fรผr โ€žDatenschutzauditsโ€œ gerรผstet sein sollten. Informieren Sie sich daher frรผhzeitig und beginnen Sie rechtzeitig mit dem Aufbau Ihres Datenverarbeitungsverzeichnisses.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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