Bis dato war aufgrund der gesamtvertraglichen Regelung zwischen Ärztekammer und Krankenkasse eine Vertretung von VertragsärztInnen nur in Fällen möglich, in denen der/die VertragsärztIn bspw. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen verhindert war. Um die ärztliche Versorgung zu verbessern und den ÄrztInnen flexiblere Formen der Zusammenarbeit zu ermöglichen hat der Gesetzgeber durch eine Änderung im Ärztegesetz nun die Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen ermöglicht.
Für die Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen bedarf es eines österreichweiten Gesamtvertrages zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung, der sich momentan noch in Verhandlung befindet. Es wird damit gerechnet, dass eine Anstellung ab Oktober 2019 möglich sein wird. In OÖ haben die Ärztekammer und die OÖ GKK jedoch bereits ein neues Modell zur sogenannten „Erweiterten Vertretung“ erarbeitet, das den VertragsärztInnen bereits jetzt die Möglichkeit zur flexibleren Zusammenarbeit in Form von freien Dienstverhältnissen gibt - ohne dafür eine Gruppenpraxis gründen zu müssen. Die Rahmenbedingungen der „Erweiterten Vertretung“ sollen im Gesamtvertrag inhaltlich weitgehend identisch mit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen geregelt werden.
Die „Erweiterte Vertretung“ ist nur für ÄrztInnen der gleichen Fachrichtung möglich. Es können allerdings KassenärztInnen mit Nicht-KassenärztInnen zusammenarbeiten. Die Kooperation basiert auf einem freien Dienstvertrag und muss vorab durch die Ärztekammer für OÖ und die OÖ GKK genehmigt werden. Es gibt drei mögliche Varianten der Zusammenarbeit:
„*“ zeigt erforderliche Felder an