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Der Mittalk ist ein Herzstück unserer Unternehmenskultur. Jedes Quartal nutzt die Geschäftsführung diese Gelegenheit, um die gesamte Belegschaft an beiden Standorten gleichzeitig über wichtige Entwicklungen, Ziele und Neuigkeiten zu informieren.

Beim jüngsten Mittalk gab es zudem besondere Momente des Miteinanders: Neue Kolleg:innen wurden herzlich willkommen geheißen, während wir uns von Teammitgliedern verabschiedeten – sei es aufgrund einer anstehenden Karenz oder eines beendeten Dienstverhältnisses. Zudem wurden langjährige Mitarbeitende für ihre Dienstjubiläen geehrt und ihr wertvoller Beitrag zu unserem Erfolg gewürdigt.

Doch der Mittalk ist weit mehr als ein reiner Informationsaustausch. Er schafft Transparenz, stärkt den Teamzusammenhalt und bietet Raum für Fragen und Feedback. Gemeinsam blicken wir auf Erfolge zurück, besprechen bevorstehende Entwicklungsschritte und Veranstaltungen und festigen so unser gemeinsames Verständnis für die Zukunft.

Mit dem Mittalk fördern wir eine klare Kommunikation und leben eine Kultur der Wertschätzung – Werte, die GRS stark machen und unser Team noch enger zusammenwachsen lassen.

Wir freuen uns auf die kommenden Mittalks und die weiteren Schritte, die wir gemeinsam gehen werden!

Mit unserem monatlichen Newsletter sind Sie immer bestens informiert: Wir liefern Ihnen die wichtigsten steuerlichen Änderungen und aktuellen Entwicklungen auf einen Blick. In der Jänner-Ausgabe 2025 haben wir folgende Themen für Sie zusammengestellt:

Noch kein Abonnement? Kein Problem! Sie können unseren Newsletter ganz einfach über die Abonnement-Funktion auf unserer Website oder per E-Mail an newsletter@grs.at abonnieren. Nutzen Sie die verlinkten Artikel für weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps. Wir freuen uns, Sie mit unseren Updates zu unterstützen!

Am vergangenen Donnerstag fand unsere GRS-Eisstocktrophy 2025 statt – ein Event, das nicht nur durch spannende Wettkämpfe, sondern auch durch den starken Teamgeist und die gemeinsame Zeit beeindruckte. In der Eisstockhalle Goldberg lieferten sich unsere Teams packende Duelle um den begehrten GRS-Wanderpokal, den das Siegerteam für ein Jahr mit nach Hause nehmen durfte

Doch bei dieser Veranstaltung ging es um mehr als nur den Wettbewerb. Der wahre Fokus lag auf dem Zusammenhalt, dem gemeinsamen Spaß und der Möglichkeit, den Teamgeist in lockerer Atmosphäre zu stärken. Der anschließende Abend im Brauhof Goldberg, bei dem wir gemeinsam aßen und den Tag ausklingen ließen, bot die perfekte Gelegenheit für entspannten Austausch und gemeinsames Erleben

Ein großes Dankeschön an alle, die diesen Abend zu einem gelungenen Event gemacht und sich dafür Zeit genommen haben. Wir freuen uns schon auf die nächste GRS-Eisstocktrophy im kommenden Jahr – und auf viele weitere unvergessliche Momente mit unserem tollen Team!

Unsere diesjährige Weihnachtsspendenaktion „GRSx3“ war ein voller Erfolg! Gemeinsam haben wir an unseren Standorten in Linz und Steyr beeindruckende 1.040 Euro gesammelt. Dank der Verdreifachung durch GRS wurde daraus eine Gesamtsumme von 3.120 Euro.

Heute wurde die gesammelte Spendensumme symbolisch in Form eines Schecks an den Verein younus – Mentoring für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an unserem Standort in Linz übergeben. Die Organisation bietet durch Eins-zu-Eins-Mentoring wertvolle Unterstützung für Kinder und Familien in schwierigen Lebenssituationen.

Wir danken allen Kolleg:innen und Klient:innen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben, für ihre Großzügigkeit und ihr Engagement! Gemeinsam konnten wir einen wichtigen Beitrag leisten, um wertvolle Beziehungen zu fördern und Familien Halt zu geben.

Mehr Informationen zu younus und zur Aktion finden Sie hier.

Ein aktuelles Puls4-Video, was younus macht finden, Sie hier.

Mit der Veröffentlichung der UGB-Schwellenwerte-Verordnung am 20. November 2024 wurden die Größenklassen für Kapitalgesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) aktualisiert. Diese Anpassung tritt rückwirkend mit 1. Januar 2024 in Kraft und bringt insbesondere für KMU unter Umständen bedeutende Erleichterungen. Über diese geplanten Anpassungen haben wir bereits im November 2023 informiert (siehe auch: Anpassung der Größenklassen bei Kapitalgesellschaften: Valorisierung der monetären Größenmerkmale mit 2024), die tatsächliche Umsetzung durch die Gesetzgebung hat aber länger auf sich warten lassen.

Hintergrund der Anpassung

Seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 haben viele Unternehmen aufgrund der Inflation die bisherigen Schwellenwerte überschritten und unterlagen dadurch zusätzlichen Prüfungs- und Berichtspflichten. Die neuen Schwellenwerte sollen diesem Umstand Rechnung tragen und die administrative Belastung für Unternehmen reduzieren.

Neue Schwellenwerte im Überblick

Die Verordnung erhöht die bisherigen Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 25 %. Das Größenmerkmal der Arbeitnehmer:innenanzahl bleibt hingegen unverändert. Die aktualisierten Werte gestalten sich wie folgt:

Diese Schwellenwerte sind entscheidend für die Einordnung von Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co KG) hinsichtlich ihrer Bilanzierungs- und Prüfungspflichten. Die Anpassung betrifft auch die größenabhängigen Befreiungen für Konzerne gemäß § 246 UGB.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Verordnung ist mit Ablauf des 20.11.2024 in Kraft getreten. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf jene Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 01.01.2024 liegen.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit während den vergangenen zwölf Monaten. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und ein erfolgreiches neues (Wirtschafts-)Jahr. Genießen Sie schöne Stunden mit Ihren Liebsten und blicken Sie mit Schwung und Zuversicht auf 2025. Wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr weiterhin beraten und begleiten zu dürfen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Standorte während der Weihnachtszeit von Dienstag, 24.12.2024, bis einschließlich Mittwoch, 01.01.2025 geschlossen sind.

Für dringende Lohnverrechnungsangelegenheiten (An- und Abmeldungen) steht Ihnen jedoch unser telefonischer Journaldienst unter der Telefonnummer +43 (0) 7252 / 572-27 an folgenden Tagen zur Verfügung:

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen alles Gute für das kommende Jahr!

Am vergangenen Freitag feierten wir unsere diesjährige Weihnachtsfeier in der stimmungsvollen Mader's Bar am Stadtplatz in Steyr. Rund 90 Kolleg:innen kamen zusammen, um das Jahr 2024 gebührend ausklingen zu lassen.

Musikalisch eröffnet wurde der Abend vom GRS-Chor, der mit weihnachtlichen Klängen eine festliche Atmosphäre schuf. Auch während des köstlichen Abendessens sorgten die musikalischen Einlagen des Chors für stimmungsvolle Highlights.

Einen besonderen Moment bot die gemeinsame Rede der vier Geschäftsführer, die uns auf eine Reise durch die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unseres Unternehmens mitnahmen – ein inspirierender Rück- und Ausblick und eine gute Gelegenheit sich der Fülle an Ereignissen im Jahr 2024 bewusst zu werden.

Ein weiteres Highlight war die traditionelle Darbietung von „Feliz Navidad“, die unsere Geschäftsführer mit einer humorvollen Showeinlage zu einem unvergesslichen Moment machten.

Viel Spaß und Gelächter brachte auch die kreative Wichtelauflösung, die dieses Jahr mit einer spontanen Indoor-Schneeballschlacht für Überraschung sorgte.

Der Abend war geprägt von Gesang, Tanz, regem Austausch und vielen fröhlichen Momenten. Gemeinsam ließen wir das Jahr Revue passieren, stärkten den Teamgeist und genossen die Zeit miteinander.

Mit großer Vorfreude blicken wir nun auf die bevorstehende Weihnachtszeit und ein spannendes neues Jahr 2025. Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen Abend zu etwas ganz Besonderem gemacht haben!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere personenbezogenen Telefonnummern am 2. Jänner 2025 im Zuge der Modernisierung unserer Telefonanlage erfolgreich umgestellt wurden. Durch diese Änderung haben rund 80 % unserer Kolleg:innen neue Durchwahlen und dadurch neue, personenbezogene Telefonnummern erhalten.

Die Hauptnummern unserer Standorte sind unverändert geblieben, sodass Sie uns weiterhin wie gewohnt erreichen können. Die aktuellen Telefonnummern unserer Mitarbeitenden finden Sie ab sofort natürlich auch HIER auf unserer Website.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns schon auf Ihren nächsten Anruf und sind jederzeit gerne für Sie da.

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und lädt uns traditionell dazu ein, innezuhalten und zurückzublicken. Ein Jahr voller Herausforderungen liegt hinter uns und die angespannte wirtschaftliche Lage im EU-Raum dämpft die Aussichten auf einen raschen Aufschwung. Dennoch gibt es auch Lichtblicke, wie das erwartete Auslaufen strenger Wohnkreditregeln, das eine Belebung baunaher Branchen in Aussicht stellt. Mit spannenden Einblicken in interessante Themen bedanken wir uns herzlich für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen frohe Festtage sowie einen kraftvollen Start in ein erfolgreiches Jahr 2025. Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr beraten und begleiten zu dürfen.

Die Digitalisierung macht auch vor der Mehrwertsteuer nicht halt: Mit der Initiative „VAT in the Digital Age“ (VIDA) rücken E-Rechnung und E-Reporting in den Fokus. Während europäische Regelungen noch ausstehen, führt Deutschland ab dem 1. Jänner 2025 erste verpflichtende Vorgaben für die E-Rechnung ein. Dieser Beitrag beleuchtet die Neuerungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen in und außerhalb Deutschlands.

Aktueller Stand der Rechnungsdefinition

Die Definition der Rechnung findet sich im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 1 UStG). Bisher waren Rechnungen auf Papier oder in elektronischer Form – wie PDF, JPEG oder PNG – zulässig, wobei eine elektronische Übermittlung der Zustimmung der Empfänger:innen bedurfte.

Im Gegensatz dazu sind E-Rechnungen im neuen Verständnis als semantisches Datenformat gestaltet. Sie ermöglichen einen medienbruchfreien Import in verarbeitende Systeme und basieren auf XML-Standards, die primär für maschinelle Verarbeitung konzipiert sind und nur mit geeigneter Software maschinenlesbar.

Einführung eines neuen E-Rechnungsbegriffs ab 2025

Ab 1. Jänner 2025 wird der Begriff der E-Rechnung im deutschen UStG neu definiert. Eine E-Rechnung liegt künftig vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder so gestaltet sein, dass die Pflichtangaben in ein EN-konformes Format extrahiert werden können. Beispiele hierfür sind Xstandard oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Alle Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, wie etwa Papierrechnungen oder PDFs, gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen“.

E-Rechnungspflicht beginnt schon 2025

Die verpflichtende Nutzung der E-Rechnung gilt für B2B-Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind, und setzt die Ansässigkeit beider Parteien für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland voraus. Die Einführung erfolgt stufenweise:

Auswirkungen auf österreichische Unternehmen

Die doppelte Ansässigkeit (Leistende:r und Leistungsempfänger:in) könnte zunächst den Eindruck erwecken, dass ausländische Unternehmen von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind. Verfügen sie jedoch über eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Deutschland, gelten ihre Umsätze als inländisch und unterliegen ebenfalls der Pflicht zur E-Rechnung.

Zudem wird in der Praxis bei umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen oft pauschal von einer deutschen Ansässigkeit ausgegangen. Dadurch könnten sie ab 2025 faktisch von deutschen Lieferanten zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet werden. Ein weiterer Einflussfaktor sind deutsche Kund:innen, insbesondere Großkonzerne, die nach einer Systemumstellung verstärkt auf die Ausstellung von E-Rechnungen durch ausländische Lieferant:innen drängen könnten. Die tatsächliche Verbreitung wird jedoch davon abhängen, wie viele Unternehmen frühzeitig auf die neue Technologie umstellen werden.