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Seit dem 1. Juli 2024 waren mit Julia und Lara wieder zwei engagierte Ferialarbeitnehmerinnen bei uns beschäftigt. Die Schülerinnen der HAK- und HLW-Steyr halfen tatkräftig in den Bereichen Personalmanagement, Organisation & Verwaltung, Rechnungswesen sowie Jahresabschluss & Beratung mit und erhielten dadurch vielfältige Einblicke in die Welt der Steuerberatung. Ihre hohe Lernbereitschaft, zielstrebige Arbeitsweise und positive Ausstrahlung haben die Zusammenarbeit für uns dabei besonders angenehm gemacht. Am Ende bekamen dann auch wir von den beiden ein sehr wertschätzendes Zeugnis ausgestellt. Wir hoffen, dass Julia und Lara noch lange von den abwechslungsreichen Praxiserfahrungen bei uns profitieren werden, und wünschen ihnen nun vor allem schöne und erholsame Ferien. Ab Oktober 2024 bis zum Jahresende können sich motivierte Schüler:innen und Studierende übrigens wieder bei uns für ein Praktikum bzw. eine Ferialarbeit im Jahr 2025 bewerben.

In unserem Breaking-Newsletter #02/2024 haben wir die Abonnent:innen unseres Newsletters auf das Ende der Beantragungsfrist der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 mit 08.08.2024 hingewiesen. Innerhalb des verlinkten Beitrags werden zudem die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung, die Höhe der Energiekostenpauschale 2, die förderfähigen Zeiträume sowie der konkrete Beantragungsablauf näher erläutert (siehe: Beantragung der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 bis 08.08.2024 möglich). Durch die Übermittlung dieser wichtigen Informationen möchten wir sicherstellen, dass förderungsfähige Anträge noch zeitgerecht von antragsberechtigten Unternehmen über das Unternehmensserviceportal (USP) eingebracht werden.

Die Energiekostenpauschale 2 bietet eine finanzielle Unterstützung für Klein- und Kleinstunternehmen zur Deckung der Energiekosten für das Jahr 2023. Konkret richtet sich die Pauschalförderung – wie bereits im letzten Jahr (siehe auch: Update zur Beantragung und Höhe der Energiekostenpauschale für 2022) – an gewerblich oder industriell tätige Unternehmen, deren Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- lag. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Antragsberechtigung kann mittels Eingabe des ÖNACE-Codes innerhalb eines Online-Branchenchecks jedoch schnell überprüft werden. Da die Möglichkeit einer Beantragung am 08.08.2024 um 12.00 Uhr endet, sollten förderungsfähige Unternehmen jedenfalls rasch ihren Antrag stellen.

Voraussetzungen für die Antragsberechtigung

Alle notwendigen Voraussetzungen und Regelungen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen 2“ festgelegt. Dieses Dokument sowie weitere detaillierte und aktuelle Informationen, einschließlich der FAQ zur Antragstellung, sind auf der Website www.energiekostenpauschale.at zu finden. Um die Förderung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Einhaltung der Umsatzgrenzen: Der Jahresumsatz des beantragenden Unternehmens muss im Kalenderjahr 2023 mindestens EUR 10.000,- und höchstens EUR 400.000,- betragen haben.
  2. Antragsberechtigter ÖNACE-Code: Das Unternehmen muss im USP unter der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE aufweisen, welche zur Beantragung des Energiekostenpauschale berechtigt. Sollte der Klassifikationscode dort fehlen oder falsch vermerkt sein, muss dieser vorab (neu) beantragt werden. Eine sofortige Überprüfung, ob eine grundsätzliche Antragsberechtigung gegeben ist, kann über den Branchencheck auf der Website www.energiekostenpauschale.at mittels Eingabe des fünfstelligen ÖNACE-Codes selbst durchgeführt werden.
  3. ID Austria und USP-Zugang: Eine ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) sind zwingend erforderlich.

Höhe der Energiekostenpauschale 2, förderfähige Zeiträume und Beantragungsablauf

Die tatsächliche Höhe der Energiekostenpauschale 2 ist abhängig von Branche, Jahresumsatz und Förderungsperiode und wird betragsmäßig zwischen EUR 167,50 und EUR 2.685,- liegen. Förderfähig sind dabei wieder nur jene Zeiträume, für die kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss besteht. Als förderfähige Zeiträume gelten das Kalenderjahr sowie die beiden Halbjahre und somit:

Die Anträge für die Energiekostenpauschale 2 können im Zeitraum vom 20.06.2024 bis zum 08.08.2024 bis 12.00 Uhr über das USP eingereicht werden. Nach dem Ausfüllen des Formulars wird dort auch die voraussichtliche Förderung bereits ausgewiesen. Ein gesondertes Hochladen von Belegen ist dazu nicht erforderlich.

Heute hatten wir unseren Mittalk, ein kurzer, aber sehr informativer, interner Austausch. In nur 30 Minuten haben wir viele wertvolle Updates erhalten und inspirierende Team-Momente erlebt:

20 Minuten Input:

10 Minuten Networking: Bei Brötchen und Getränken haben wir den Austausch vertieft und den Teamgeist gestärkt.

Über unsere Standorte hinweg übertragen wir unseren Mittalk via Zoom auch ins Home Office und zeichnen zudem alle Inhalte auf, sodass auch Kolleg:innen, die gerade nicht daran teilnehmen, die Chance haben, sich zu informieren.

Dieses Format schafft jedes Mal einen guten Überblick über Vergangenes und Zukünftiges und bildet somit eine gemeinsame Informationsbasis.

Am 10.7.2024 hatten wir ein internes Fotoshooting an unserem Linzer Standort!

Unsere neuen Kolleg:innen wurden für die Website fotografiert und es wurden Imageaufnahmen für Magazin und Social Media gemacht. Eine erfahrende Stylistin und unser routinierter Fotograf haben dafür gesorgt, dass alle optimal vorbereitet waren.

Diese Fotos helfen uns als Steuerberatung nicht nur, unseren Auftritt professionell zu gestalten, sondern zeigen auch unsere Wertschätzung gegenüber den Kolleg:innen für ihre großartige Arbeit.

Wir möchten bewusst die Gesichter hinter unserer Arbeit präsentieren, um die Expertise und Eigenständigkeit unserer Kolleg:innen sichtbar zu machen und ihre individuelle Weiterentwicklung sowie die bei uns im Zentrum stehende persönliche Beratung zu fördern.

Uns ist klar, dass unsere Fachkräfte abgeworben werden könnten, aber unser Credo bleibt, einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten, an dem die Kolleg:innen gerne bleiben.

Vergangene Woche unternahm unser Personalmanagement-Team, kurz PM-Team, einen wundervollen Teamausflug zum Schiederweiher in Hinterstoder. Inmitten einer traumhaften Kulisse genossen sie einen entspannten Nachmittag und erlebten die Natur von ihrer schönsten Seite.

Die idyllische Runde um den Schiederweiher bot atemberaubende Ausblicke und war die perfekte Gelegenheit, den Kopf frei zu bekommen und frische Energie zu tanken. Nach einem gemütlichen Spaziergang durch die malerische Landschaft gab es eine reichhaltige Jause, die das Team gemeinsam genoss.

Unsere jährlichen Teamausflüge sind ein wichtiger Anlass, um qualitativ wertvolle Zeit mit Kolleg:innen zu verbringen und den Teamgeist zu stärken. Jede Abteilung hat die Möglichkeit, eigenständig die Location und das Programm für ihren Ausflug auszuwählen, um den Tag ganz nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Am Samstag, 06. Juli haben wir mit einem 17-köpfigen Team am Drachenbootrennen 2024 in Steyr teilgenommen und einen großartigen 6. Platz erreicht!

Rund 30 motivierte Teams paddelten für einen guten Zweck, denn das Drachenbootrennen ist ein Charity-Projekt, bei dem 100% des Reinerlöses regionalen, sozialen Hilfsprojekten des Club 41 Styria und der Nachwuchsarbeit der Forelle Steyr Kanu zugutekommen.

Regionale Zusammenarbeit wird bei GRS großgeschrieben. Als einer der Hauptsponsoren beim Drachenbootrennen dabei zu sein und unseren Beitrag zu leisten, ist uns somit ein großes Anliegen.

Unser Boot bestand aus 17 engagierten Kolleg:innen, die sich bereits im Vorfeld durch gemeinsames Paddeltraining perfekt aufeinander abgestimmt haben. Der Erfolg beweist, dass es weniger auf Muskelkraft ankommt, sondern vielmehr auf den gemeinsamen Rhythmus und das harmonische Zusammenspiel.

Wie in unserem Arbeitsalltag haben wir gezeigt, dass ein starkes, gemischtes Team durch Zusammenarbeit und Abstimmung viel erreichen kann. Besonders gefreut hat uns die Chance, uns mit unseren Klient:innen auszutauschen und viele angenehme Gespräche zu führen.

Ein besonderer Dank geht außerdem an unseren großen GRS-Fanclub, der uns so lautstark angefeuert hat! Ihr seid die Besten!

Am 30.06.2024 war es endlich so weit: Einige unserer Kolleg:innen haben erfolgreich am 40. Steyrer Stadtlauf teilgenommen!

Pünktlich um 9:30 Uhr fiel der Startschuss am Steyrer Stadtplatz. Trotz der sommerlichen Temperaturen bewältigten sie die verkürzte Strecke von 5 km durch die malerische Altstadt mit Bravour. Die traumhafte Kulisse und die begeisternde Atmosphäre bescherten insgesamt 600 Läufer:innen ein unvergessliches Erlebnis.

Wir sind stolz auf unsere sportlichen Kolleg:innen und freuen uns bereits jetzt auf die Teilnahme an der Teamwertung im nächsten Jahr.

Bei GRS stehen Teamgeist und Gesundheitsförderung an erster Stelle. Um dies das ganze Jahr über zu unterstützen, fördern wir Gesundheit und Zusammenhalt durch regelmäßige Lauftreffs und Bewegungstrainings. Solche Veranstaltungen wie der Steyrer Stadtlauf bieten eine hervorragende Gelegenheit, beides miteinander zu verbinden.

Wir sind sehr glücklich darüber informieren zu können, dass sich die Bachl Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH und die GRS Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH zu einer Zusammenarbeit entschlossen haben. Gemeinsam sind wir ab 1. Juli 2024 mit über 100 bestens ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiter:innen an unseren Standorten in Linz und Steyr tätig und betreuen eine breite Palette an Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Mit dem Geschäftsführer der Kanzlei Bachl, Mag. Dr. Robert Bachl, pflegen wir schon seit langer Zeit einen hervorragenden, kollegialen Austausch und das Unternehmen verfolgt – genauso wie wir – einen persönlichen und lösungsorientierten Beratungsstil, welcher nun natürlich auch innerbetrieblich gelebt wird.

Für die Kanzlei Bachl war es bei dieser Entscheidung besonders wichtig zu gewährleisten, dass sich für ihre Klient:innen in der persönlichen Betreuung keinerlei Änderungen ergeben. Hervorzuheben ist daher, dass Mag. Dr. Robert Bachl als Geschäftsführer mit seinem bewährten Team in gewohnter Weise zur Verfügung stehen wird. Um die Vorteile der kombinierten Expertise von Bachl und GRS voll nutzbar zu machen, vereinen wir unsere Kräfte an unserem Bürostandort in der Stockhofstraße 23 in 4020 Linz und treten einheitlich unter dem Namen GRS auf. Die aktuellen Kontaktdaten unserer neuen Kolleg:innen können bereits auf unserer Website (Über uns > Team) abgerufen werden. Durch eine Telefonrufumleitung- sowie E-Mail-Weiterleitung bleibt jedoch auch eine Erreichbarkeit unter den bisherigen Kontaktdaten gewährleistet.

Wir freuen uns auf eine gemeinsame und erfolgreiche Zukunft mit unseren neuen Kolleg:innen unter dem Dach der GRS Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH.

Das große Spiel Österreich gegen die Niederlande der UEFA EURO 2024 liegt hinter uns und es war ein unvergessliches Erlebnis!

Zu diesem Anlass veranstalteten wir in unserem MEGA ein Corporate Viewing der besonderen Art, um das EM-Spiel gemeinsam zu erleben. Unsere Kolleg:innen genossen die spannende Partie in bester Gesellschaft und mit hervorragender Verpflegung – Pizza, Snacks und Getränke durften natürlich nicht fehlen!

Zusätzlich sorgte unser internes Kicktipp-Spiel für extra Spannung. Die besten Tipper:innen können sich am Ende der EM auf tolle Gewinne freuen.

Der Abend war geprägt von Teamgeist, sportlicher Begeisterung und viel Unterhaltung. Wir sind stolz auf unser Nationalteam und freuen uns auf die kommenden Spiele der UEFA EURO 2024!

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

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