Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Keine Buchung ohne Beleg: Aufgepasst bei Onlinekäufen mit und ohne Kreditkarte

Online seit 14. Februar 2019, Lesedauer: 2 Min.

In den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) wird unter anderem geregelt, dass jeder Buchung ein Beleg zugrunde liegen muss. In der Praxis werden wir in letzter Zeit vermehrt bei Onlinekäufen mit dem Fehlen von Belegen in den Buchhaltungsunterlagen konfrontiert. Die Rechnungen sind aber nötig, damit die getätig­ten Ausgaben als Aufwand in der Buchhaltung berücksichtigt werden können und die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die nachträgliche Anforderung der Belege führt zu einem hohen Zeit- und Administrationsaufwand. Um den Aufwand auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten, haben wir nachfolgend ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

Bei Kreditkartenabrechnung sind sämtliche Einzelrechnungen beizulegen

Onlinekäufe werden oftmals mit Kreditkarte erledigt. Die getätigten Zahlungen sind auf den Kreditkartenabrechnungen zwar ersicht­lich, ohne beigelegter Rechnung ist jedoch nicht immer erkennbar, was gekauft wurde. Eine Berücksichtigung des Aufwandes in der Buchhaltung ist in diesen Fällen nicht möglich, ebenso wenig die Geltendmachung der Vorsteuer. Wir empfehlen daher, bei Online­käufen ein separates Firmenkonto anzulegen und mit diesem Konto ausschließlich betriebliche Käufe zu tätigen. Dadurch werden die Rechnungen richtig ausgestellt (siehe auch Artikel: Nach dem Onlinebezug auch zum Vorsteuerabzug! Der richtige Umgang mit Amazon-Rechnungen) und die betrieblichen Belege sind schneller auffindbar. Zudem sollten die Rechnungen gleich beim Onlinekauf heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.

Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben

Häufig werden auf Kreditkartenabrechnungen sowohl private als auch betriebliche Ausgaben getätigt. Wir empfehlen daher in solchen Fällen die betrieblichen Ausgaben zu kennzeichnen, dadurch können zeitaufwendige Nachfragen vermieden werden. Im besten Fall liegen den betrieblichen Ausgaben auch die dazugehörigen Rechnungen bei. Das gilt beispielsweise auch für Online gekaufte bzw. mit Kreditkarte bezahlte Reisekosten.

Unser Fazit:
Durch die Kennzeichnung von betrieblichen Ausgaben, dem Anlegen eigener Firmenkonten bei Onlineeinkäufen und dem Herunterladen der dazugehörigen Rechnungen kann viel Zeit und Aufwand eingespart werden. Zudem wird sichergestellt, dass betriebliche Ausgaben als Aufwand in der Buchhaltung berücksichtigt und die Vorsteuern geltend gemacht werden können.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
708 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
50 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS