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Innovation und Wachstum werden gefördert: KMU-Investitionszuwachsprämie kann ab sofort beantragt werden

Die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) hat seit 9. Jänner 2017 auf ihrer Website erste Details zur neuen Investitionszuwachsprämie veröffentlicht. Für Neuinvestitionen in Österreich von Kleinst-/Kleinunternehmen bzw. mittleren Unternehmen (bis zu 249 MitarbeiterInnen) kann damit ab sofort ein Zuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Investitionen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften als auch von Kapitalgesellschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, die nicht gewerblich tätig sind (z. B. Freiberufler), aber auch NeugründerInnen in den ersten drei Geschäftsjahren.

Förderwürdige Investitionen müssen Vorjahresinvestitionen deutlich übersteigen

Wie bereits angekündigt (siehe: KMU-Investitionszuwachsprämie ab 2017: Erste Infos zum geplanten Gesetzesentwurf) sind grundsätzlich neue, aktivierungspflichtige materielle Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (z. B. Gebäude, Maschinen) förderbar. Ausgenommen sind unter anderem Investitionen in Grund und Boden, Finanzanlagen sowie Fahrzeuge für Transportzwecke (PKW und LKW, ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel wie z. B. Stapler).

Förderwürdig sind Neuerrichtungen/Erweiterungen von Betriebsstätten sowie Investitionen in die Diversifizierung von Produkten/Dienstleistungen bzw. in die Änderung von Produktionsprozessen, sofern der Durchschnittswert der Investitionen der letzten drei Geschäftsjahre um mind. EUR 50.000,- (bei Kleinst-/Kleinunternehmen) bzw. um mind. EUR 100.000,- (bei mittleren Unternehmen) überschritten wird.

Zuschussprämie muss schon vor Projektbeginn beantragt werden

Bei Kleinst-/Kleinunternehmen (bis 49 MitarbeiterInnen) beträgt der Zuschuss 15 % des Investitionszuwachses von mind. EUR 50.000,- bis zu max. EUR 450.000,-. Mittlere Unternehmen (50 bis 249 MitarbeiterInnen) können mit einer Förderung von 10 % des Investitionszuwachses von mind. EUR 100.000,- bis zu max. EUR 750.000,- rechnen.

Dabei ist zu beachten, dass der Antrag auf Gewährung einer Investitionszuwachsprämie zwingend vor dem Durchführungsbeginn des Projektes bei der aws bzw. von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) beantragt werden muss. Da die Mittel des Fördertopfes für 2017 mit EUR 87,5 Mio. begrenzt sind und das „first come, first serve“-Prinzip gilt, sollte bei heuriger Investitionsabsicht schnell gehandelt werden.

UNSER TIPP

Zur Beantragung ist eine, von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erstellte, Bestätigung über die Höhe der aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten in den vergangenen drei Jahren vorzulegen. Dabei muss spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag der aktuellste Jahresabschluss miteinbezogen werden. Somit können derzeit bei den meisten Unternehmen die Investitionen der Jahre 2013 bis 2015 für den Durchschnittswert herangezogen werden. Gerne erstellen wir für Sie diese Bestätigung.

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