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Steuerbefreiung oder Steuerpflicht? Zur Kleinunternehmerregelung bis EUR 30.000,-

Online seit 15. Juli 2015, Lesedauer: 3 Min.

Betrรคgt der Gesamtumsatz in einem Geschรคftsjahr nicht mehr als EUR 30.000,- netto, zรคhlt man in ร–sterreich zur Gruppe der Kleinunternehmer:innen. Durch die Kleinunternehmerregelung ist man von der Umsatzsteuer befreit, wobei innerhalb von fรผnf Jahren ein einmaliges รœberschreiten dieser Umsatzgrenze (um max. 15 %) mรถglich ist.

Charakteristika Umsatzbefreiter Kleinunternehmer:innen

  • Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer:innen dรผrfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wird die Umsatzsteuer dennoch auf der Rechnung ausgewiesen, so schuldet man diese auch kraft Rechnungslegung dem Finanzamt.
  • Auf die Steuerbefreiung ist auf der Rechnung hinzuweisen (z. B. mittels Aufdruck โ€žumsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelungโ€œ).
  • Es muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Eine Jahresumsatzsteuererklรคrung ist nur dann abzugeben, wenn aufgrund innergemeinschaftlicher Erwerbe oder Dienstleistungen von auslรคndischen UnternehmerInnen im Veranlagungsjahr Umsatzsteuer zu zahlen war.
  • Es besteht kein Recht zum Vorsteuerabzug, weshalb man bei der Kleinunternehmerregelung auch von einer unechten Steuerbefreiung spricht.
  • Bei erhaltenen Anzahlungen sind die Verhรคltnisse des Veranlagungszeitraums der Leistungserbringung fรผr die Prรผfung der Anwendung der Kleinunternehmerregelung maรŸgebend. Erhรคlt man z. B. im Jahr 2014 eine Anzahlung fรผr eine Leistung, die erst 2015 erbracht wird, und man unterliegt 2015 nicht mehr der Kleinunternehmerregelung, so muss fรผr die Anzahlung von 2014 Umsatzsteuer abgefรผhrt werden.

Die Verzichtsmรถglichkeit als KANN-Option

Kleinunternehmer:innen kรถnnen freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht ist beim Finanzamt schriftlich zu erklรคren (Formular U 12 - Verzichtserklรคrung). Die Besteuerung erfolgt dann nach den allgemeinen Grundsรคtzen, d. h. die Umsatzsteuer muss in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgefรผhrt werden, wobei im Gegenzug Vorsteuern geltend gemacht werden dรผrfen.

Wird die Option zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ausgeรผbt, so kann diese frรผhestens nach Ablauf von fรผnf Jahren widerrufen werden. Aus diesem Grund sollte ein Umstieg im Hinblick auf diese Frist auch gut รผberlegt sein.

Unser Tipp:
Die Kleinunternehmerregelung kann sich vor allem dann als vorteilhaft erweisen, wenn beinahe ausschlieรŸlich Endverbraucher zum Kundenkreis zรคhlen und Vorsteuern nur in sehr geringer Hรถhe anfallen. Werden Lieferungen und Leistungen รผberwiegend an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmerinnen erbracht und sind hohe Vorsteuern zu erwarten, so wird ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung steuerlich von Vorteil sein. Ob sich ein Verzicht auf diese Regelung unterm Strich also lohnt, kann errechnet werden.
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