Über das ganze Jahr, aber insbesondere zur Weihnachtszeit, kommt es in vielen Unternehmen zur Übergabe von Geschenken an Mitarbeiter:innen. Damit die Zuwendungen auch aus steuerlicher Sicht Freude machen, müssen dabei jedoch bestimmte Rahmenbedingungen und Grenzwerte eingehalten werden.
Grundsätzlich darf ein Unternehmen pro Mitarbeiter:in jährlich Sachzuwendungen im Wert von max. EUR 186,- abgabenfrei verschenken, wenn es sich um eine generelle Zuwendung aufgrund eines bestimmten Anlasses (z. B. Weihnachten) handelt. Die Schenkung von Bargeld ist davon ausdrücklich ausgenommen und löst immer eine Steuer- und Beitragspflicht aus. Daher werden gerne auch Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, oder Goldmünzen überreicht.
Individuelle Zuwendungen an Mitarbeiter:innen (z. B. aufgrund von Geburtstag, Pension, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes) sind hingegen abgabenpflichtig. Aufgrund eines Dienst- oder Firmenjubiläums können innerhalb dieses Kalenderjahres jedoch weitere EUR 186,- an Sachzuwendungen übergeben werden.
Individuelle Zuwendungen an Mitarbeiter:innen (z. B. aufgrund von Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, usw.) sind abgabenpflichtig.
Ja, denn es dürfen nur Sachzuwendungen aufgrund eines bestimmten, kollektiven Anlasses abgabenfrei verschenkt werden (z. B. Weihnachten). Die Abgabenfreiheit ist dabei mit EUR 186,- begrenzt. Der übersteigende Betrag ist als Sachbezug SV- und LSt-pflichtig und unterliegt sämtlichen Lohnnebenkosten. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes u. ä. gelten als individuelle Zuwendung und sind immer abgabenpflichtig.
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