Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Neuer Investitionsfreibetrag (IFB) seit 1. Jรคnner 2023: Unterjรคhriger Handlungsbedarf ist teilweise gegeben

Online seit 10. April 2023, Lesedauer: 4 Min.

Wie seit langem angekรผndigt, ist es nun soweit โ€“ seit dem Jahr 2023 kann ein Investitionsfreibetrag als zusรคtzliche Betriebsausgabe im Rahmen der Jahressteuererklรคrung abgezogenย werden. Wir haben darรผber bereits im Frรผhling 2022 berichtet. Details dazu, fรผr welche Wirtschaftsgรผter der hohe IFB von 15 % gilt, wurden jetzt angekรผndigt.

Handlungsbedarf bei Investitionen fรผr ร–kologisierung

Grundsรคtzlich betrรคgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten fรผr Wirtschaftsgรผter, erhรถht sich im Bereich der ร–kologisierung aber auf 15 %. Welche Investitionen in diesen Bereich fallen, muss per Verordnung geregelt werden.ย Ein Entwurf dieser Verordnung (ร–ko-IFB-VO) liegt nun vor und enthรผllt bereits unterjรคhrigen Handlungsbedarf, denn gegebenenfalls muss rechtzeitig eine Plausibilisierung zum Nachweis der ร–kologisierung angefordert werden.

Was gilt als ร–kologisierung?

Wirtschaftsgรผter fรผr die der erhรถhte IFB zusteht sind laut Verordnungsentwurf unter anderem emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sowie E-Ladestationen, Fahrrรคder, Transportrรคder, Spezialfahrrรคder jeweils mit und ohne Elektroantrieb und Fahrradanhรคnger, Wirtschaftsgรผter zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Form eines stationรคren Systems. Fรผr diese Wirtschaftsgรผter ist es auch nicht erforderlich, die ร–kologisierung durch eine Plausibilisierung nachzuweisen.

Weiters gelangt der IFB von 15 % auf Investitionen zur Anwendung, wenn das Umweltfรถrderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz anwendbar und diese Investition durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) fรถrderfรคhig ist. Das trifft zum Beispiel auf die Errichtung von Anlagen zur betrieblichen Abwasserreinigung oder von Abfallbehandlungsanlagen zur Sanierung von Altlasten zu sowie auf Investitionen zur Forcierung der aktiven Mobilitรคt โ€“ Radfahren und Gehen โ€“ und von Mobilitรคtsmanagement zu. Liegen die inhaltlichen Voraussetzungen fรผr eine solche Fรถrderung der Investition grundsรคtzlich vor, kann aber die Fรถrderung zum Beispiel aufgrund bereits ausgeschรถpfter Fรถrdertรถpfe oder versรคumter Fristen nicht mehr gewรคhrt werden, muss eine Plausibilisierung vorgelegt werden, welche die grundsรคtzliche Fรถrderbarkeit bestรคtigt. Dies kann laut Verordnung durch Ziviltechniker:innen oder ein technisches Bรผro mit einschlรคgigem Fachgebiet, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstรคndigen mit einschlรคgigem Fachgebiet oder eben die KPC selbst erfolgen. Wichtig ist, dass bei Wahl der Plausibilisierung durch die KPC der Verordnungsentwurf derzeit vorsieht, dass diese bis lรคngstens drei Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes bei der KPC beantragt werden muss.

Ein IFB von 15 % gilt auch fรผr Wirtschaftsgรผter, die der Verlagerung von Gรผterverkehr auf die Schiene dienen. Gemeint sind damit Wirtschaftsgรผter, fรผr die im Rahmen des โ€žProgramms fรผr die Unterstรผtzung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrsโ€œ oder des โ€žInvestitionsfรถrderprogramms Kombinierter Gรผterverkehrโ€œ von der zustรคndigen Fรถrderstelle Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) eine Fรถrderung gewรคhrt.ย Die obigen Ausfรผhrungen zur Plausibilisierung gelten fรผr diese Investitionen analog. Auch hier muss gegebenenfalls eine Plausibilisierung angefordert werden, sollte keine Fรถrderung gewรคhrt werden. Anstelle der KPC tritt hier die SCHIG.

Unser Tipp:
Die ร–ko-IFB-Verordnung regelt, fรผr welche Wirtschaftsgรผter der IFB nicht nur 10 % sondern 15 % betrรคgt. Im Bereich der รถkologischen Investitionen wiederum sind unterschiedliche Voraussetzungen zum Nachweis der ร–kologisierung vorge- sehen. Insbesondere kann es daher erforderlich sein, eine Plausibilisierung durch Fรถrderstellen, Sachverstรคndige oder Ziviltechniker:innen bzw. ein technisches Bรผro zu beauftragen. AusschlieรŸlich bei Plausibilisierung durch eine Fรถrderstelle (KPC oder SCHIG) soll eine 3-Monats-Frist zur Anwendung gelangen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
2390 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
54 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS