Trotz sinkender Renditeerwartungen sind Veranlagungen in Immobilien noch immer beliebt. Da bei geringen Renditen jedoch bereits kleinere Planabweichungen (z. B. unerwartete Leerstรคnde oder Instandhaltungen) zum Auftreten von Verlusten fรผhren kรถnnen, ist die Akzeptanz von Vermietungen als Einkunftsquelle durch die Finanzverwaltung zunehmend problemhaft.
Als Einkunftsquelle im ertragsteuerlichen Sinn gelten nur solche Betรคtigungen, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtรผberschuss, somit zu einem positiven Einkommen von Beginn der Betรคtigung bis zu deren Beendigung fรผhren. Erzielt eine Betรคtigung jedoch insgesamt einen Verlust, dann liegt im steuerlichen Sinn Liebhaberei vor und die Verlusยญte sind ertragsteuerlich mit anderen positiven Einkรผnften nicht verrechenbar.
Wird daher eine Eigentumswohnung, die zu Vermรถgensveranlagungszwecken angeยญschafft wurde, vermietet und fallen dabei Verluste an, stellt sich die Frage, ob diese Vermietung รผberhaupt eine Einkunftsquelle darstellt. Fรผr die Vermietung von Eigenยญtumswohnungen besteht dabei eine gesetzliche Liebhabereivermutung, die vom Steuerpflichtigen (nur) dann widerlegt werden kann, wenn trotz des Auftretens von (Anlauf)Verlusten innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein Gesamtรผberschuss zu erwarten ist. Der absehbare Zeitraum bei der Vermietung von Eigentumswohnungen betrรคgt 20 Jahre ab dem Beginn der Vermietung, hรถchstens jedoch 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen.
Zu beachten ist, dass jede รbertragung (entgeltlich und unentgeltlich, somit auch eine Schenkung) einer vermieteten Eigentumswohnung zur Beendigung der Betรคtigung und somit zur Beendigung des Beurteilungszeitraumes fรผr die Erzielung eines Gesamtรผberยญschusses fรผhrt. Dies gilt selbst dann, wenn die Vermietung vom Rechtsnachfolger ohne Unterbrechung weitergefรผhrt wird. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist fรผr die Liebยญhabereibetrachtung nรคmlich nicht auf die Eigentumswohnung abzustellen, sondern auf den einzelnen Steuerpflichtigen, der sie bewirtschaftet (vermietet).
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