Steuerfreibetrag für Überstundenzuschläge: Maßgebliche Erhöhung seit 1. Jänner 2024
Wenn Überstunden ausbezahlt werden fallen jeweils ein Grundlohn und ein Zuschlag an. Für den ausbezahlten Zuschlag gab es bisher eine Lohnsteuerbegünstigung gemäß § 68 Abs. 2 EStG im Ausmaß von EUR 86,- für max. 10 Überstunden pro Monat. Dieser monatliche Höchstfreibetrag für die Lohnsteuerbefreiung von Überstundenzuschlägen wurde nun mit 01.01.2024 (befristet für zwei Jahre) auf […]