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Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe: WKO listet aktuelle Sofort- und Überbrückungsmaßnahmen für Unternehmen auf

Online seit 17. März 2020, Lesedauer: Min.

Unter den "FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus" benennt die Wirtschaftskammer sämtliche Sofort- und Überbrückungsmaßnahmen, die Unternehmen im Kampf gegen die Coronakrise derzeit zur Verfügung stehen. Als erster Punkt wird dabei ein Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe angekündigt, zu dem allerdings noch keine näheren Details bekannt sind. Bestehende Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelgarantien von Tourismusbetrieben und EPU/KMU (mit Verweis auf die Webseiten der ÖHT und des aws) dürften zudem noch weiter aufgebaut werden. Garantien für Betriebe ab 250 MitarbeiterInnen, Garantien zur Exportförderung und Direktkredite an betroffene Unternehmen sollen ebenfalls in Kürze folgen. Einmal mehr wird auch auf verschiedene liquiditätsförderliche Maßnahmen im Umgang mit Finanzamt, Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wie bspw. Stundungen, Herabsetzungen oder Nachsicht hingewiesen. Abschließend folgt auch der Hinweis, dass bei aktuellen Liquiditätsproblemen auch die jeweiligen Vertragspartner (Banken, Versicherungen, Vermieter, etc.) um eine Stundung bzw. um einen Zahlungsaufschub ersucht werden können. Ob diesem Wunsch nachgekommen wird, liegt jedoch selbstverständlich immer in der Entscheidung des Gegenübers.

Unser Fazit:
Der Überblick der WKÖ zeigt, dass auch im Augenblick eifrig an vielen neuen Instrumenten und Maßnahmen gearbeitet wird, die in Kürze zur Verfügung stehen werden. Wir halten Sie über die tatsächliche Ausgestaltung natürlich auch weiterhin auf dem Laufenden.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
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