Laut Auskunft der WKÖ geht der Härtefall-Fonds der Bundesregierung für Selbständige nach Ostern in die zweite Runde. Nach der derzeit laufenden ersten Phase (einmaliger Zuschuss im Ausmaß von max. EUR 1.000,-) werden die finanziellen Mittel des Fonds dann einem erweiterten Bezieherkreis zur Verfügung gestellt und wurden daher um EUR 1 Mrd. auf das Gesamtvolumen von EUR 2 Mrd. verdoppelt.
Ausgezahlt wird dann ein Betrag von max. EUR 2.000,- pro Monat über eine Laufzeit von max. drei Monaten (= insgesamt max. EUR 6.000,-), um den Verdienstentgang abzufedern. Beim ersten Monat, der bezuschusst wird, handelt es sich um den Zeitraum vom 16.03. bis zum 15.04.2020. Anspruchsberechtigte Gruppen werden neben NeugründerInnen (Gründung ab 1.1.2020) auch UnternehmerInnen mit Mehrfachversicherung und Nebenverdiensten sein. Weiters sollen in der zweiten Phase auch die derzeit geltenden Einkommensober- und Einkommensuntergrenzen fallen. Die Vergabe wird dabei wiederum von der Wirtschaftskammer (WKÖ) über deren Website im Auftrag der Bundesregierung abgewickelt. Aktuelle Informationen dazu sind auf der Website der WKÖ zu finden.
UNSER FAZIT
ZURÜCK ZU