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Gut vorbereitet ins neue GeschÃĪftsjahr: HerbstgesprÃĪch und wichtige Steuerspartipps zum Jahresende

Online seit 5. November 2018, Lesedauer: 3 Min.

Die letzten Monate eines GeschÃĪftsjahres bieten den optimalen Zeitpunkt, um sich einen guten Überblick Þber die aktuelle wirtschaftliche und steuerliche Situation Ihres Unternehmens zu verschaffen. Denn es sind bereits ausreichend Daten vorhanden, um ein vorlÃĪufiges Jahresergebnis berechnen zu kÃķnnen und es besteht noch genÞgend Zeit, um die steuerlichen Auswirkungen des GeschÃĪftsjahres optimal zu steuern, sowie mÃķglichen Fehlentwicklungen aktiv entgegenzuwirken.

Unsere Leistungen beim HerbstgesprÃĪch

Im Rahmen unseres HerbstgesprÃĪches analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das laufende GeschÃĪftsjahr. Auf Basis der aktuellen Daten wird ein voraussichtliches Jahresergebnis prognostiziert. Zudem berechnen wir Ihnen die zu erwartende Steuer- und Sozialversicherungsbelastung des aktuellen Jahres. Neben einem Vorjahresvergleich richten wir unseren Blick auch in die Zukunft und planen Ihre Steuervorauszahlungen und SozialversicherungsbeitrÃĪge fÞr das Jahr 2019 auf Basis Ihrer EinschÃĪtzungen Þber die kÞnftige Entwicklung des Unternehmens. MÃķgliche Maßnahmen zur Realisierung Ihrer Zielsetzungen im Hinblick auf den Jahresabschluss werden besprochen und Sie erhalten wertvolle Tipps, um das Betriebsergebnis noch entscheidend beeinflussen zu kÃķnnen.

Unsere Top-3-Steuerspartipps vor dem Jahresende

  • Gewinnfreibetrag
    NatÞrliche Personen mit betrieblichen EinkÞnften (Gewerbebetriebe, Freiberufler, geschÃĪftsfÞhrende Gesellschafter, Gesellschafter von Personengesellschaften) verfÞgen Þber die MÃķglichkeit 13 % des Gewinns steuerfrei zu stellen. Bei Gewinnen bis EUR 30.000,- ist dafÞr keinerlei Investition von NÃķten. DarÞber werden begÞnstigte WirtschaftsgÞter ein Thema, wobei der prozentuelle Freibetrags­satz ab einem Gewinn von EUR 175.000,- absinkt (auf 7 % bis EUR 350.000,- bzw. auf 4,5 % bis EUR 580.000,-)
  • Zeitliche Disposition von Einnahmen/Ausgaben
    E/A-Rechner haben die MÃķglichkeit, durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ihre EinkÞnfte zu steuern. RegelmÃĪßig wiederkehrende Zahlungen, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende auftreten, sind aber immer dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehÃķren (z. B. Miete).
  • GSVG-Akontozahlungen
    Durch die Vorauszahlung von zu erwartenden Nachzahlungen an GSVG-BeitrÃĪgen kann die Steuerbemessungsgrundlage oftmals deutlich gesenkt werden.
Unser Fazit:
Die frÞhzeitige Abbildung Ihrer derzeitigen Unternehmenssituation zahlt sich aus. Bei Interesse informiert Sie Ihr/e Betreuer/in des Jahresabschluss- und Beratungsteams gerne noch umfassender zu Ablauf und Inhalt unseres HerbstgesprÃĪches und nimmt bei Wunsch gleich die Terminvereinbarung mit Ihnen vor.
Wir bemÞhen uns stets, Ihnen prÃĪzise und hilfreiche Informationen zur VerfÞgung zu stellen. 
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