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Eckpunkte des Arbeitsprogramms 2017/18 der Bundesregierung: Alle zentralen steuer- und abgaberechtlichen Vorhaben im รœberblick

Online seit 1. Februar 2017, Lesedauer: 3 Min.

Unter dem Titel โ€žFรผr ร–sterreichโ€œ prรคsentierte die รถsterreichische Bundesregierung am 30. Jรคnner 2017 ihr aktualisiertes Arbeitsprogramm des weiterhin gรผltigen Regierungsprogramms von 2013. Die darin enthaltenen Projekte verfolgen laut der Prรคambel die รผbergeordneten Ziele der Senkung der Steuer- und Abgabenquote sowie der Reduktion der Schuldenquote. In den nรคchsten 18 Monaten sollen dazu insgesamt 44 Vorhaben in Angriff genommen werden, um Klein- und Mittelbetriebe zu unterstรผtzen, der Industrie bessere Rahmenbedingungen zu bieten und 70.000 neue Arbeitsplรคtze zu schaffen. Welche MaรŸnahmen das 35-seitige Arbeitsprogramm (PDF-Download auf der Website des Bundeskanzleramtes) fรผr ArbeitgeberInnen wie ArbeitnehmerInnen in Aussicht stellt, haben wir fรผr Sie รผbersichtlich aufbereitet.

Projekte, die vor allem ArbeitgeberInnen betreffen

  • Beschรคftigungsbonus fรผr neu geschaffene Arbeitsplรคtze
    Ab Juli 2017 sollen Unternehmen fรผr jeden zusรคtzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitรคquivalent) drei Jahre lang 50 % der Lohnnebenkosten erstattet werden. Die MaรŸnahme wird auf drei Jahre befristet und รผber die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) abgewickelt (geplante Umsetzung und Start: Februar 2017 | 1. Juli 2017).
  • Vermeidung von Gewinnverschiebungen auslรคndischer Konzerne
    Auslรคndische Konzerne (insbesondere im Online-Bereich) sollen effizienter besteuert werden. Neben den MaรŸnahmen auf internationaler Ebene (z. B. BEPS-Projekt) soll bspw. die Werbeabgabe auf den Online-Bereich ausgeweitet werden. Im Gegenzug soll die Hรถhe der Werbeabgabe gesenkt werden (geplante Umsetzung und Start: Juni 2017 | 1. Jรคnner 2018).
  • Erhรถhte AUVA-Entgeltfortzahlung fรผr Kleinstunternehmen
    Fรผr Unternehmen mit einer MitarbeiterInnenanzahl von unter 10 Personen, soll der AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit von 50 % auf 75 % ausgeweitet werden (geplante Umsetzung und Start: April 2017 | 1. Juli 2017).
  • Erhรถhung der Forschungsprรคmie auf 14 %
    Aufgrund der positiven Bewertung der derzeitigen Forschungsprรคmie von 12 % auf Aufwendungen fรผr Forschung und experimentelle Entwicklung, soll die Prรคmie in Zukunft auf 14 % erhรถht werden (geplante Umsetzung und Start: April 2017 | 1. Jรคnner 2018).
  • Vorzeitige Investitionsabschreibung fรผr GroรŸbetriebe
    Betrieben mit einer MitarbeiterInnenanzahl ab 250 Personen soll mit der vorzeitigen Abschreibung von kรถrperlichen Anlagegรผtern in Hรถhe von 30 % (betroffen sind v.a. Maschinen; ausgenommen bleiben Gebรคude und Pkw) noch im Jahr 2017 ein befristeter Investitionsanreiz geboten werden (geplante Umsetzung und Start: Februar 2017 | 1. Mรคrz 2017).

Projekte, die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen betreffen

  • Praxistaugliche Entlastung beim Arbeitnehmerschutz/Arbeitsinspektorat
    Mit den Sozialpartnern sollen neue Regelungen ausverhandelt werden, um Themen des ArbeitnehmerInnenschutzes, des Arbeitsinspektionsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes praxistauglicher zu gestalten. Beispielsweise sollen Meldepflichten nach dem Arbeitszeitgesetz oder Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion reduziert werden. Zudem wird eine Ombudsstelle fรผr diese Fragen im Sozialministerium eingerichtet (geplante Umsetzung: ab Mai 2017).
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit
    Noch im Jahr 2017 mรถchte die Bundesregierung mit den Sozialpartnern eine gemeinsame Lรถsung beim Thema der Arbeitszeitflexibilisierung beschlieรŸen. Wird diese bis 30. Juni 2017 nicht gefunden, so wird die Regierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag umsetzen.
  • Vereinfachung bei Mehrfachversicherung
    Die Mehrfachversicherungspflicht bei der Ausรผbung mehrerer Erwerbstรคtigkeiten mit einem Einkommen von รผber EUR 4.980,- im Monat, soll in Zukunft vereinfacht werden. Antrรคge mรผssen dann nicht mehr aktiv gestellt werden, sondern die Sozialversicherung fรผhrt bei mehreren Erwerbstรคtigkeiten eine automatische Beitragserstattung durch (geplanter Start: September 2017).
  • Beschรคftigungsaktion fรผr Langzeitarbeitslose und verringerter Kรผndigungsschutz bei MitarbeiterInnen ab 50+
    Mit der โ€žBeschรคftigungsaktion 20.000โ€œ sollen fรผr langzeitarbeitslose Personen mit einem Alter ab 50+, 20.000 Stellen pro Jahr in Gemeinden, gemeinnรผtzigen Trรคgervereinen und Unternehmen geschaffen werden. Um dies zu finanzieren, werden bis Herbst 2018 EUR 200 Mio. in die Hand genommen. Fรผr รผber 50-jรคhrige ArbeitnehmerInnen soll zudem der Kรผndigungsschutz gelockert werden, da man sich vom Wegfall verlรคngerter Fristen den Abbau eines Beschรคftigungshemmnisses verspricht (geplante Umsetzung und Start: Mรคrz/April 2017 | 1. Juli 2017).
  • โ€žKultur des Scheiternsโ€œ soll ins Insolvenzrecht
    Um betroffenen Personen von Unternehmens- und Privatinsolvenzen eine rasche Chance auf einen Neustart zu ermรถglichen, soll die Frist im Abschรถpfungsverfahren auf drei Jahre reduziert werden. Zudem soll die derzeit geltende Mindestquote von 10 % aus eigenen Leistungen zur Gรคnze entfallen (geplante Umsetzung und Start: Mรคrz 2017 | 1. Juli 2017).

Projekte, die vor allem ArbeitnehmerInnen betreffen

  • ย Erhรถhung der Mobilitรคt am Arbeitsmarkt: Unterstรผtzung und Zumutbarkeit
    Arbeitslosen Personen, die auf einen nahe gelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kรถnnen und bereit sind eine entferntere Arbeitsstelle anzunehmen, soll bis zu einem Jahr lang eine zusรคtzliche Beihilfe gewรคhrt werden. Eine etwaige รœbersiedelung soll mit einem Betrag von max. EUR 400,- pro Monat zwei Jahre lang unterstรผtzt werden. Die Zumutbarkeitsgrenze bei der Mindestverfรผgbarkeit in Wochenarbeitsstunden soll zudem von 16 auf 20 Stunden bei einem Mindestlohn von EUR 1.500,- auf Vollzeitbasis ausgedehnt werden (geplante Umsetzung und Start: Mai 2017 | 1. Jรคnner 2018).
  • Ausgleich der kalten Progression durch automatische Indexierung
    Die entstehende Steuermehrbelastung aufgrund der Nichtanpassung der Einkommensteuersรคtze an die Preissteigerung (Inflation), soll durch ein konkretes Modell abgeschwรคcht werden. Geplant ist, dass ab 5 % angehรคufter Inflation die ersten beiden Einkommenstarifstufen von EUR 11.000,- bzw. EUR 18.000,- in Zukunft automatisch indexiert werden. Weitere MaรŸnahmen sollen aufgrund eines anzufertigenden Progressionsberichtes entschieden werden (geplante Umsetzung und Start: April 2017 | 1. Jรคnner 2019).
  • Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen arbeitsloser Personen
    Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll bis Anfang 2018 ein neues โ€žCase Managementโ€œ einrichten, das arbeitslose Personen mit Vermittlungsproblemen intensiver betreut (geplante Umsetzung und Start: 3. Quartal 2017 | 1. Jรคnner 2018).

Unser Fazit:
Da sich die Umsetzung der Projekte รผber das Jahr 2017 erstreckt, bleiben die konkreten Einzelergebnisse und der parlamentarische Gesetzgebungsprozess jedenfalls abzuwarten. Die Terminisierung der jeweiligen Vorhaben und das unterzeichnete Bekenntnis zur Umsetzung legen jedoch nahe, dass mit einem GroรŸ der ausformulierten MaรŸnahmen zu rechnen sein wird.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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